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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kug und Gehaltserhöhung?

H
Hansen
Sep 2020 bearbeitet

Hallo liebe BR- Kollegen,

ich habe folgenden Fall: Wir arbeiten in einem Unternehmen, wo es keine Tarifbindung gibt und ich alle zwei Jahre spätestens eine Gehaltserhöhung für die Mitarbeiter aushandeln will. (BV)

Die Abteilungsleiter müssen dagegen alle Gehaltserhöhungen mit dem Personalchef aushandeln. Das klappt auch immer gut bei uns, nun kam eine Führungskraft auf mich zu, die vom Personalchef gesagt bekommen hatte, dass wenn die Firma auf Kurzarbeit ist, keine Gehaltserhöhung möglich ist. Stimmt das?

Ich habe im Internet leider keinen Text darüber gefunden. Logisch klingt dies für mich schon, wollte aber noch einen Gesetzestext finden.

Bitte um Hilfe. Danke.

Gruß Hansen

1.07407

Community-Antworten (7)

C
celestro

18.09.2020 um 12:09 Uhr

Ich finde, das man nicht immer einen Gesetzestext braucht. Mal kurz betrachtet:

Die Firma geht in Kurzarbeit, weil wenig Arbeit da ist und die Firma Kosten sparen will. Wer bezahlt nun eine Gehaltserhöhung? Der Staat (komplett bei 100% KA)! Und das kann es jawohl nicht sein.

https://www.berliner-zeitung.de/wirtschaft-verantwortung/vor-der-kurzarbeit-schnell-noch-eine-gehaltserhoehung-li.86984

daraus u.a.:

"Aber es gibt auch Fälle, die Menzerath im Blick behält. Etwa den Antrag eines Unternehmers, der seine Mitarbeiter laut Antrag auf Kurzarbeitergeld auffällig großzügig vergütete. Zur Begründung erklärte der Firmenchef, dass man den Kollegen mehr gezahlt habe, um sie zu halten, die Konkurrenz hätte sich schon um sie bemüht. Für den BA-Mann ist dies vor allem eine gängige Methode. Gern würden Chefs vor dem Antrag auf Kurzarbeit Lohnerhöhungen um vielleicht 1000 Euro im Monat aussprechen. „Den Fall behalte ich ganz sicher unter Beobachtung“, sagt Menzerath. Zum Beweis wird er Lohn- und Gehaltslisten aus der Zeit vor der Corona-Krise anfordern."

H
Hansen

18.09.2020 um 13:28 Uhr

Um so hohe Summe geht es bei uns nicht. Die Führungskraft ist erst 2,5 Jahre bei uns und wollte seine erste Lohnerhöhung (z.B.: 4-5%) verhandeln.

Was meinen Sie dazu? Auch nicht rechtens?

K
Kjarrigan

18.09.2020 um 13:42 Uhr

DAs hat mit rechtens nichts zu tun, sondern eher mit Fingerspitzengefühl. Eine vor einigen Monaten ausgehandelte Tariferhöhung würde ja auch gezahlt werden wenn der Stichtag der Erhöhung in die KUG fällt.

KUG heißt aber auch, es läuft nicht so wie normal. Vielleicht müssen - wenn es weiter schlecht läuft - Ma entlassen werden. Wenn es dann Gehaltserhöhungen für Führungskräfte gibt, sieht das halt nicht gut aus. Grundsätzlich kann man auch in KUG Zeiten Verhandeln, sollte die Erhöhung aber vielleicht (aus moralische) Sicht erst nach dem KUG Bezug legen.

M
Moreno

18.09.2020 um 14:51 Uhr

Auch Gewerkschaften verhandeln grade über höhere Löhne also ist es nicht verwerflich wenn Ihr jetzt Eure normale Lohnerhöhung fordert! Wenn es also um normale Erhöhungen wie z.B 3% für alle geht hätte ich keinerlei Bedenken....auch während der Kurzarbeiterzeit.

C
celestro

18.09.2020 um 16:26 Uhr

"Was meinen Sie dazu?"

Die sollen verhandeln und wenn die KA am Ende der Verhandlungen noch nicht vorbei ist, vereinbart man einfach, das die Erhöhung direkt im Anschluss kommt. Problem gelöst!

M
Moreno

18.09.2020 um 20:40 Uhr

Warum am Anschluss? Der Vermieter wartet auch nicht mit der Mieterhöhung bis die Kurzarbeit vorbei ist!

C
celestro

19.09.2020 um 15:51 Uhr

"Warum am Anschluss?"

Weil man es sich manchmal auch einfach "einfach" machen kann. Ich kann jetzt mit nem Anwalt oder der Behörde direkt klären, ob das rechtlich geht etc., oder ich umgehe das Problem einfach, indem ich die Erhöhung direkt im Anschluss an die KA vereinbare.

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