Erstellt am 07.02.2017 um 14:34 Uhr von Pjöööng
Ein Vertrag ist die übereinstimmende Willenserklärung der Vertragsparteien. Alleine durch die Übergabe eines (unterschriebenen) Schriftstückes entsteht kein Vertrag.
Erstellt am 07.02.2017 um 14:37 Uhr von antonia
Ich konkretisiere meine Frage: der MA bekommt die Gehaltserhöhung nur, wenn er den neuen Vertrag unterschreibt. Und das ist die Frage, ob der AG das so koppeln kann. Der AG sagt, Erhöhung nur, wenn neuer Vertrag. Mit bestehendem Altvertrag keine Erhöhung. Ist das rechtens?
Erstellt am 07.02.2017 um 14:45 Uhr von Pjöööng
Ist das eine Gehaltserhöhung zu der der Arbeitgeber verpflichtet ist, z.B. auf Grund eines Tarifvertrages?
Wenn das nicht der Fall ist, kann der Arbeitgeber sicherlich auch für das Unterzeichnen eines geänderten Vertrages eine Gehaltserhöhung gewähren. Er sollte dabei aber aufpassen dass er nicht diskriminiert.
Erstellt am 07.02.2017 um 15:13 Uhr von Erbsenzähler
@Antonia
Wie schon von Pjöööng geschrieben kann der AG es grundsätzlich machen. Außer bei tariflichen Erhöhungen.
Oft versucht der AG alle Arbeitsverträge auf einen Stand zu bringen. Oder er will keinen vertrag mit unzähligen teilweise sich widersprechenden Änderungen.
Oft versucht ein AG so Altverträge mit für Ihn ungünstigen Klausen loszuwerden. Zum Beispiel Kündigungsfristen von AN werden verlängert, AUs müssen am ersten Tag vorgelegt werden usw. usw. usw.
Also sollte jeder aufpassen, was im gesamten Vertrag steht.
Aber das Arbeitsverhältnis besteht weiter. Es startet nicht von vorne. Also keine Probezeit. Es werden nur andere Vertragsinhalte gültig!
Erstellt am 07.02.2017 um 15:36 Uhr von gironimo
Wäre die Frage, was sich denn in den neuen Verträgen alles so ändert - und ob es sich lohnt?
Auch hier: Öffentlichkeitsarbeit: Erklärt den Kollegen, wie die Lage ist.
Erstellt am 07.02.2017 um 16:03 Uhr von Kölner
@gironimo
Was denkst Du denn zu was ein solcher BR, der diese Frage hier stellt, in der Lage ist, die Belegschaft aufzuklären?
@antonia
Sicher wird der AG einen "Benefit" von dem neuen AV haben.