Was tun wenn ein Betriebsratsmitglied das Gremium diffamiert
Guten Morgen zusammen, wir mussten jetzt bereits zum dritten Mal feststellen, dass ein BRM in einer größeren Versammlung von Leitungskräften, den Betriebsrat diffamiert. Dieses BRM scheint nur dazu da zu sein, quer zu schießen und dem AG Mitteilungen über unsere BR Arbeit zu liefern. Wenn wir jetzt ein Amtsenthebungsverfahren anstreben, macht das keinen Sinn, da in einem Jahr Neuwahlen sind. Bis jetzt haben wir immer an dessen Moral appelliert, leider völlig umsonst. Wir überlegen das BRM wegen Verleumdung und übler Nachrede anzuzeigen. Hat jemand damit Erfahrung?
Community-Antworten (5)
07.03.2021 um 11:52 Uhr
Das Amtsenthebungsverfahren ist die einzige Sanktionsmöglichkeit. Was soll eine Anzeige bringen? Ein Betriebsratsmitglied ist genauso mittellos wie der BR. Eine Geldstrafe scheidet also aus. Bleibt also nur der Knast.
07.03.2021 um 12:14 Uhr
wenn es beweisbar ist kann man das Mitglied des Amtes entheben. Dies dauert jedoch recht lange, und bis dahin kann er leider weiter so agieren. Wenn er Verleumdungen gegen andere erhebt kann man ihn möglicherweise per Einstweiliger zur Unterlassung solcher Äußerungen verklagen. Das kann richtig teuer werden. Der Betriebsrat ist zwar Vermögenslos, aber nicht das Mitglied und die Klage würde sich ja gegen das Mitglied richten.
08.03.2021 um 09:24 Uhr
Gegen welche gesetzliche Pflicht hat denn dieses BRM grob verstoßen? (§23 Abs. 1 BetrVG) denn nur darauf fruchtet ein Amtsenthebungsverfahren. Derjenige, welcher durch das BRM geschädigt wird, kann rechtlich dagegen vorgehen. Der BR hat da keine handhabe.
08.03.2021 um 10:44 Uhr
Es sollte doch bei der nächsten Neuwahl möglich sein, dem Kandidaten einen Listenplatz zu verweigern. Er kann dann ja, wenn er genügend Stützunterschriften erhält, als Einzelkandidat antreten.
08.03.2021 um 14:12 Uhr
Danke zusammen, werden das Problem erst im nächsten Jahr klären können. Dann schauen wir mal ;)
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