Erstellt am 07.03.2021 um 10:52 Uhr von Catweazle
Das Amtsenthebungsverfahren ist die einzige Sanktionsmöglichkeit. Was soll eine Anzeige bringen? Ein Betriebsratsmitglied ist genauso mittellos wie der BR. Eine Geldstrafe scheidet also aus. Bleibt also nur der Knast.
Erstellt am 07.03.2021 um 11:14 Uhr von Andrar
wenn es beweisbar ist kann man das Mitglied des Amtes entheben. Dies dauert jedoch recht lange, und bis dahin kann er leider weiter so agieren. Wenn er Verleumdungen gegen andere erhebt kann man ihn möglicherweise per Einstweiliger zur Unterlassung solcher Äußerungen verklagen. Das kann richtig teuer werden. Der Betriebsrat ist zwar Vermögenslos, aber nicht das Mitglied und die Klage würde sich ja gegen das Mitglied richten.
Erstellt am 08.03.2021 um 08:24 Uhr von takkus
Gegen welche gesetzliche Pflicht hat denn dieses BRM grob verstoßen? (§23 Abs. 1 BetrVG) denn nur darauf fruchtet ein Amtsenthebungsverfahren. Derjenige, welcher durch das BRM geschädigt wird, kann rechtlich dagegen vorgehen. Der BR hat da keine handhabe.
Erstellt am 08.03.2021 um 09:44 Uhr von Enigmathika
Es sollte doch bei der nächsten Neuwahl möglich sein, dem Kandidaten einen Listenplatz zu verweigern. Er kann dann ja, wenn er genügend Stützunterschriften erhält, als Einzelkandidat antreten.
Erstellt am 08.03.2021 um 13:12 Uhr von Activance
Danke zusammen, werden das Problem erst im nächsten Jahr klären können. Dann schauen wir mal ;)