Betriebsratsmitglied das nicht zu den Sitzungen erscheint - was tun?
Wir haben ein Mitglied, dass nicht zu den Sitzungen erscheint, sich aber auch nicht entschuldigt, so dass wir schon zum 2. Mal nicht beschlußfähig waren. Können wir etwas unternehmen? auch
Community-Antworten (6)
13.11.2006 um 13:15 Uhr
Hi,
siehe § 23 BetrVG.
Was hat denn das BRM so wichtiges zu tun, dass es nicht an der Sitzung teilnehmen kann?
Gruß
da-grinch
13.11.2006 um 13:20 Uhr
moin nico,
es steht ja ausser Frage, daß dieses mitglied sich nicht so verhält wie es idealerweise zu verlangen wäre. Wir sind aber nunmal alle Menschen mit mehr oder weniger großen fehlern. ich würde diesen kollegen, wenn er denn am arbeitsplatz zugegen sein sollte und er auch frühzeitig mit den TOP eingeladen wurde, doch einfach persönlich abholen und damit auch seine wichtigkeit zeigen. hier helfen auch manchmal einfache gespräche wie "hey, du bist doch gewählt und hast die leute korrekt zu vertreten und die sitzungen gehören halt dazu" bis hin zum angebot in drastischen fällen einfach mal zurückzutreten und dem ersatzmitglied die stelle zu überlassen. oftmals sind es erfahrungsgemäß aber organisatorische fehler und missverständnisse bzw. fehlende oder zu späte einladungen die so etwas bedingen. wie viele seit ihr denn im BR daß ihr beim Fehlen eines mitgliedes schon nicht mehr beschlussfähig seid?
Liebe Grüße, packer
13.11.2006 um 14:21 Uhr
Ich gehe davon aus, das ihr dennoch beschlussfähig seid. Dieses BR- Mitglied fehlt unentschuldigt und es ist auch dafür kein Ersatzmitglied zu laden. In der Zeitschrift "Arbeitsrecht im Betrieb" ist in diesem Jahr mehrmals auf die Beschlussfassung eingegangen worden. Selbst wenn ihr nur ein dreier Gremium seid, sind zwei dann immernoch beschlussfähig.
14.11.2006 um 10:20 Uhr
Hallo
Ich würde das BRM fragen ob es zurücktritt um interesierten Ersatzmitgliedern einen Platz im Gremium zu ermöglichen. Oder einfach Abmahnen.
14.11.2006 um 10:34 Uhr
Definitiv, solltet Ihr wie schon erwähnt, erstmal das Gespräch suchen. Wir haben auch so einen Fall. Nur bei uns ist im Moment nicht die Gefahr gegeben nicht beschlussfähig zu sein.
Fakt ist, das Mitglied verstößt gegen das BetrVG.
14.11.2006 um 17:06 Uhr
Fristlosekündigung !!!!!!!!!!!! Steinigung,öffentliches anprangern !!! Auspeitschen ähhh habe ich was vergessen ......
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