Erstellt am 21.12.2008 um 11:36 Uhr von pirat
@Truppmann,
"kann der Stellv.BRV eine Sitzung Einberufen u. durch das Gremium den BRV Abwählen lassen" natürlich kann ER das....
"Beziehungsweise aus den BR ", diese Frage irritiert mich jetzt aber leicht...
Erstellt am 21.12.2008 um 11:37 Uhr von wölfchen
Hallo Truppmann,
erstens kommen keine EXTREMEN Kosten auf den Betrieb zu. Eine Verhandlung beim Arbeitsgericht in erster Instanz kostet mal gerade eine geringe Verwaltungsgebühr, es sei denn, man leistet sich einen extrem guten und teuren Anwalt.
Und zweitens ist ein wenig Unlogik in Deinem Schreiben enthalten. Diejenigen, die so klug einzuschätzen vermögen, dass der BRV gegen Paragrafen aus dem BetrVG verstoßen hat (SÄMTLICHE ist schlichtweg unmöglich), die müssten doch auch wissen, dass eine Abwahl des BRV nicht möglich ist . . .
Erstellt am 21.12.2008 um 11:44 Uhr von DonJohnson
@Truppmann
"Er hat gegen sämtliche Gesetze Verstosen die es im Betr.VG gibt"
Meinst du gegen alle §§ des BetrVG verstoßen? Sag mal bitte, was er so alles schlimmes gemacht hat!
Und was mich etwas wundert ist, dass du dem AG Kosten vermeiden lassen willst. Hmmm. Vielleicht (wenn du wirklich Ankläger und Richter sein willst) sollte man die Kosten kpl auf Null fahren und den ganzen BR auflösen, da wenn der BRV nach 23 tatsächlich aus dem Gremium raus soll, hat das ganze Gremium falsch gearbeitet und ihn nicht daran gehindert.
Sag mal gegen welche Gesetze er ncoh verstoßen hat... und vor allem wie
Gruß
DJ
Erstellt am 21.12.2008 um 11:48 Uhr von peanuts
"...die müssten doch auch wissen, dass eine Abwahl des BRV nicht möglich ist . . ."
Ein BRV kann jederzeit abgewählt werden ...
"Zur Zeit ist der BRV in Urlaub, kann der Stellv.BRV eine Sitzung Einberufen u. durch das Gremium den BRV Abwählen lassen, "
2x "Ja"
"Beziehungsweise aus den BR . "
Ein BR-Gremium kann ein BRM NICHT aus dem Gremium ausschließen. Entweder wird beim Arbeitsgericht ein Antrag mit dem erforderlichen Quorum Arbeitnehmer oder BRM gestellt oder nicht . Dann sollte man aber stichhaltige Beweise für grobe Pflichtverstöße des BRV liefern können.
Erstellt am 21.12.2008 um 11:53 Uhr von pirat
@Nuss,
"Unsere AN haben Unterschriften Gesammelt ( Mitarbeiter 68 u. Unterschriften 40 )um den BRV Abzusetzen. "
IMHO...@wölfchen antwortete auf diese Ausssage, somit widerspreche ich dir...
Erstellt am 21.12.2008 um 11:54 Uhr von Truppmann
Anbei Kopiere ich das Schreiben der AN
Antrag auf Auflösung
des Betriebsrates der
Fa.???????
Die unterzeichnenden Mitarbeiter der Fa.?????? GmbH, in ????????????, sprechen dem Betriebsrat des Unternehmens, ihr tiefgreifendes Misstrauen aus.
Die Unterzeichnenden fordern die Mitglieder des Betriebsrates auf, von ihrem Amt zurückzutreten
und unverzüglich Neuwahlen einzuleiten.
Der Betriebsrat wird aufgefordert, ab sofort bei Fragen, die die Belange und Interessen der
gesamten Belegschaft betreffen, diese rechtzeitig und umfassend zu informieren.
Hilfsweise: Antrag auf Auflösung und neu Wahlen des Betriebsrates
An das
Arbeitsgericht ??????
In der Beschlusssache
der Arbeitnehmer der Fa. ?????????,in ????????????? Antragsteller
gegen
den Betriebsrat der Fa. ?????????, vertreten durch die Betriebsratsvorsitzenden
Herrn ???????? -Antragsgegner
Wegen Auflösung des Betriebsrates und neu Wahlen wird ein Beschlussverfahren beantragt:
Der Betriebsrat der Fa. ????????, in ?????????? ist aufzulösen.
Gründe:
Der Betriebsrat wurde im November 2007 gewählt und hat 5Mitglieder. Betriebsratsvorsitzender ist H. ??????.
Der Betriebsrat ist aufzulösen, weil er seine Pflichten aus § 23 (Verletzung gesetzlicher Pflichten ) § 74 (Grundsätze für die Zusammenarbeit), § 43 (Regelmäßige Betriebsversammlung ) § 75 (Grundsätze Behandlung der Betriebsangehörigen), § 80 (Allgemeine Aufgaben), § 86 (Ergänzende Vereinbarungen) § 87 (Mitbestimmungsrechte), § 89 (Arbeitsschutz),
§ 90 (Unterrichtungsrechte), § 91 (Mitbestimmungsrecht), § 92 (Personalplanung),
grob verletzt.
Erstellt am 21.12.2008 um 11:58 Uhr von ridgeback
@Truppmann,
wenn der BRV gegen sämtliche Gesetze des BetrVG verstoßen hat, wieso hat der Rest BR tatenlos dies geschehen lassen!?
Abwählen: Ja
Raus: Nein
Erstellt am 21.12.2008 um 12:21 Uhr von raptor2
@Truppmann
In Deinem EP schreibst du der BRV soll abgesetzt bzw. abgewählt werden. Jetzt, im veröffentlichten Schreiben, steht aber etwas ganz anderes. Da ist die Rede davon, dass die AN das gesamte Gremium weg haben wollen.
Was habt Ihr getan um die AN, die Ihr ja vertreten sollt, zu solch einen Schritt zu bewegen???
Erstellt am 21.12.2008 um 12:47 Uhr von Truppmann
das währe eine zu lange Geschichte, es ist zu Sagen :zwei BR Mitglieder stehen auf der Seite der AN,der rest auf AG Seite.
den rest kannst du dir ja Ausrechnen.
Erstellt am 21.12.2008 um 13:14 Uhr von peanuts
Der o.g. Antrag stellt eine bloße Aufzählung von diversen Paragraphen dar und kann wohl kaum als konkrete Begründung für den Antrag auf "Auflösung des BRs" heran gezogen werden.
Da müsstet Ihr Euch schon noch etwas mehr einfallen lassen. Und wenn schon, denn schon ... sollte zeitgleich ein Hilfsantrag auf Ausschluss des BRV "BRM XY" aus dem BR gestellt werden.
Erstellt am 21.12.2008 um 13:14 Uhr von Lotte
Truppmann,
lese aus den von Dir zitierten Schreiben, dass es keinesfalls nur um den BRV geht.
Es kommt ein Verfahren nach § 23 BetrVG auf Euch als BR, vertreten durch den BRV, zu.
Ich hoffe, dass Ihr z.B. regelmäßige BetrVers gemacht habt.
Erstellt am 21.12.2008 um 13:42 Uhr von wölfchen
. . . irgendwie hatte ich doch nicht so unrecht: angeführt sind 11 §§, gegen die verstoßen worden sein soll, also nicht ALLE. Und ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage, dass die MA keinen BRV abwählen können und auch nicht aus dem BR ausschließen.
Das Ganze scheint mir eine recht emotionale Angelegenheit zu sein, gesteuert von jemandem, der dem Betrieb "extreme Ausgaben" ersparen will. Na denn mal zu - das Forum hier wimmelt nur so von abgewählten BR und BRV . . .
Erstellt am 21.12.2008 um 13:49 Uhr von Truppmann
nein es wurde eine einzige BetrVers. am 7.12.08 Abgehalten. Die währe noch nicht einmal Abgehalten worden wenn ich nicht darauf gedrungen hätte u.wenn diese Sache mit dem Antrag nicht gewesen währe. Ver-di sagte damals das bei unserer Größe zwei BetrVers. im Jahr reichen würden. Der BRV hat es sogar Abgelehnt die Gewerkschaft zur Betr. Vers. Einzuladen.
Er kam immer mit dem Argument Firmen Interesse geht vor.
meine Meinung: bei uns ist die Ka..e ganz schön am dampfen.
Erstellt am 21.12.2008 um 14:09 Uhr von pirat
@Truppmann
"Ver-di sagte damals das bei unserer Größe zwei BetrVers. im Jahr reichen würden" ist ja goldig, Sachen gibts...
Erstellt am 21.12.2008 um 14:14 Uhr von frager1
@wölfchen
.....ich bleibe trotzdem bei meiner Aussage, dass die MA keinen BRV abwählen können und auch nicht aus dem BR ausschließen
stimmt, aber nur begrenzt. Sie können diese zwar nicht abwählen, aber sie können una haben einen Antrag gem. § 23 gestellt. Dieses führt sofern das ArbG diesem stattgibt zum gleichen Ergebnis. Entwerder werden einzelnen BRM das Mandat enzogen oder das gesamte BR-Gremium aufgelöst.
Der Antrag muss beim ArbG auch noch nicht jede Einzelheit/Feinheit beinhalten. Er muss nur den berechtigten Grund für diesen darstellen. Alles andere kann in der Verhandlung dann noch eingebracht werden.
Wenn dass, was zu mindest so aus dem Antrag herausgelesen werden kann zutrifft, wird es wohl zur Auflösung des BR kommen. Besonders wenn man auch noch Nachteile für die AN aus diesem Handeln belegen kann. Es wäre dann für die AN auch die beste Lösung, eine Chance zu bekommen einen neuen BR zu wählen.
Sollte es sich so verhalten, dass einige BRM zu sehr arbeistgeberhörig sind und der BR in Gänze aufgelöst werden, sollten die AN sich für die Neuwahl Kandidaten suchen welche voll die AN-Rechte vorrangig vertreten und diese dann merhheitlich wählen.
Erstellt am 21.12.2008 um 21:29 Uhr von wölfchen
. . . siehste frager1 - genau da wollte ich hin! Das ist für mich schon ein Riesenunterschied, ob ich einfach und simpel jemanden abwählen kann, oder ob ich mit ordentlicher Beweislage einen Antrag auf Amtsenthebung beim Arbeitsgericht einreichen muss. Wir wollen uns doch möglichst eines korrekten Ausdrucks befleißigen, oder nicht? ;-) . . . .
Erstellt am 21.12.2008 um 22:14 Uhr von ridgeback
@ all,
die Abberufung des BRV oder seines Stellvertreters kann mit der gem. § 33 erforderlichen Stimmenmehrheit ohne besondere Begründung jederzeit erfolgen.
Siehe Däubler § 26 Rn. 14 ff 10 Auflage
Erstellt am 21.12.2008 um 22:37 Uhr von Lotte
ridgeback,
schon klar. Aber nicht durch die Mitarbeiter, nur durch das Gremium Betriebsrat. Und darum geht es hier wohl nicht.
Erstellt am 21.12.2008 um 22:46 Uhr von ridgeback
@Lotte,
ist schon klar, hatte nur den Eindruck, dass man vereinzelt der Meinung ist, dass es grundsätzlich nicht geht.
Erstellt am 21.12.2008 um 23:05 Uhr von Lotte
ridgeback,
bei den Kollegen, die hier geantwortet haben, habe ich die Sorge nicht... ;-)
Gute Nacht
Erstellt am 21.12.2008 um 23:07 Uhr von ridgeback
@Lotte,
ok, dann träum was schönes. :-)
Erstellt am 22.12.2008 um 08:33 Uhr von wölfchen
. . . Lottchen hat es gut auf den Punkt gebracht: alle die hier geantwortet haben, werden die Antworten des Vorgängers schon richtig verstehen. Meine Sorge galt eigentlich mehr den stillen Mitlesern (ca. zehntausend, wenn ich mal davon ausgehe, dass einige mehrfach angeklickt haben) . . . ;-)