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Beitriebsratsitzung, Nachladen bei "Mobilen Arbeiten". Ja oder nein?

D
Daphnis
Jan 2020 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hab leider zu dem o.g. Thema keine eindeutige Antwort gefunden.

Grundsätzlich ist es ja so, insofern ein BR-Mitglied unter bestimmten Vorraussetzungen nicht zur Sitzung erscheinen kann, nachgeleaden werden darf.

Wie verhält es sich jetzt, wenn ein BR-Mitglied am Sitzungstag mobil Arbeiten will? Darf ich nachladen oder nicht?

Schon mal vielen Dank für Eure Antworten

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Community-Antworten (4)

§
§§Reiter

21.01.2020 um 13:13 Uhr

Grundsätzlich geht Betriebsratsarbeit vor arbeitsvertraglicher Arbeit. Ein Gericht hat zwar mal entschieden, dass sich ein BRM bei dringenden, zeitkritischen arbeitsvertraglichen Tätigkeiten oder Terminen, die nicht verschoben werden können, für verhindert erklären kann, aber "weil er mobil arbeiten will..."? Daraus lässt sich meiner Meinung nach kein Verhinderungsgrund konstruieren und somit darf nicht nachgeladen werden.

P
Pjöööng

21.01.2020 um 13:24 Uhr

Swlbstverständlich kann man an einem Sitzungstag vor und nach der Sitzung "mobil arbeiten". Insofern ist das eine dusselige Begründung und auch kein Verhinderungsgrund.

Etwas anderes könnte sein, wenn er z.B. an dem Tag an einem anderen Ort ist und es für ihn unzumutbar ist, wegen der Sitzung anzureisen.

Wenn man die Verhinderung begründen will, dann sollte man das vernünftig tun. Noch besser ist es allerdings, die Verhinderung nicht zu begründen...

E
EDDFBR

21.01.2020 um 17:16 Uhr

Naja,

die Argumentationskette kann ich schon verstehen. Viele AN haben relativ lange Anfahrtswege. Da wird gerade bei Fachleuten bei der Einstellung auch gerne damit geworben, dass man einen Teil der Arbeit im Homeoffice absolvieren kann. Nur wirds dann eben blöd, wenn der Homeoffice-Tag auf eine BR-Sitzung fällt. Denn für 2 Stunden BR-Sitzung will man nicht mal eben 150lm einfache Strecke fahren. Und einer Teilnahme via Skype steht eben das Verbot einer derartigen Beteiligung entgegen.

Eine Verhinderung sehe ich aber auch nicht. Es ist die freie Entscheidung des BR-Mitglieds, wenn er an diesem Tag Homeoffice/Mobiles Arbeiten macht. Also darf nicht nachgeladen werden.

P
Pjöööng

21.01.2020 um 17:36 Uhr

"Denn für 2 Stunden BR-Sitzung will man nicht mal eben 150lm einfache Strecke fahren."

Damit könnte es dann in der Tat unzumutbar sein.

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