der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat einen BV-Entwurf Mobile Arbeit vorgelegt.
Hierin definiert der Arbeitgeber die Mobile Arbeit in den Privaträumen als Home Office und an anderen Orten als Mobile Arbeit.
Zudem möchte sich der Arbeitgeber ein Zutrittsrecht einräumen lassen. Allerdings ist über eine Einzelvereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch die Unterweisung enthalten, wie der Arbeitsplatz zu Hause einzurichten ist. Ist dieses Zutrittsrecht rechtens? In einem anderen Muster aus dem Internet habe ich gelesen, dass dort z.B. nur das Zutrittsrecht gilt, wenn ein dringender Verdacht besteht, dass irgendwas nicht eingehalten wird.
Wie sind Ihre Erfahrungen zu diesem Thema?
Vorab vielen Dank.