Hallo,
wir haben eine BV mobiles Arbeiten und wollen den KollegInnen 3 Tage (bisher max. 2 Tage) mobiles Arbeiten einräumen. Der Vorstand ist der Meinung das hier die Arbeitsstättenverordnung gilt und deshalb die 50% einzuhalten sind. Wir haben explizit darauf hingewiesen, dass es sich nicht um Home Office handelt und somit keine Bedenken bzgl. der 50% bestehen dürften und auch kein Problem bzgl. Ausstattung Büro zu Hause existiert, da wie bereits erwähnt mobiles Arbeiten an einem frei wählbaren Ort.

Danke