Erstellt am 04.03.2009 um 10:19 Uhr von pirat
@ Kallewirsch,
wenn es sich um Monatsgespräche handelt, wie wäre es denn damit?....
http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3AMusterbrief%26%23x3a%3B+Monatsgespr%E4ch+-+Erinnerung+an+Terminvereinbarung
Erstellt am 04.03.2009 um 10:38 Uhr von Kallewirsch
@pirat
vielen dank für das musterschreiben, schon gespeichert. es handelt sich bei uns um einen termin zu neuverhandlungen einer bv, die wir zum 31.12.08 gekündigt haben und da wollen die nicht ran (betrifft Arbeitszeit/Mehrarbeit, etc.) und das wollen die so lange wie möglich rausschieben. bis jetzt haben wir zweimal - jedes Mal mit Fristsetzung - um Antwort gebeten. Das erste Mal wurden wir vertröstet, das zweite Mal kam erst gar keine Antwort mehr. Wie oft soll ich anfragen?
Wie ist der nächste Schritt wenn sie gar nicht einlenken? Arbeitsgericht oder wie geht man da vor?
Erstellt am 04.03.2009 um 10:52 Uhr von pirat
@Kallewirsch,
ohne eure gekündigte BV zu kennen...
*Vermutungsmodus an* handelt es sich hier um eine Erzwingbare *Vermutungsmodus aus*,
scheitern der Verhandlungen erklären, Einigungstelle anrufen.
lies mal hier..
http://www.umsetzungsberatung.de/arbeitsrecht/betriebsvereinbarung.php
sorry, habe leider ein enges Zeitmanagement.
Erstellt am 04.03.2009 um 10:56 Uhr von kriegsrat
@ kalllewirsch
Beschlußfassung, das die verhandlungen gescheitert sind
beschlußfassung, einen rechtsanwalt mit der anrufung der einigungsstelle zu beauftragen
beschlußfassung über anzahl der beisitzer der einigungsstelle
beschlußfassung über vorsitzenden der einigungsstelle
zurücklehnen und abwarten.......
Erstellt am 04.03.2009 um 11:03 Uhr von Kallewirsch
@pirat @kriegsrat
vielen dank, das wollte ich wissen.
Erstellt am 04.03.2009 um 13:44 Uhr von paula
@kriegsrat
"beschlußfassung, einen rechtsanwalt mit der anrufung der einigungsstelle zu beauftragen"
vielleicht a weng früh oder?
Erstellt am 04.03.2009 um 14:58 Uhr von kriegsrat
@ paula
nö ! würde damit immer einen (unseren)anwalt beauftragen
warum nicht, AG muß zahlen, ich hab weniger arbeit
wird dann auch gleich als beisitzer beschlossen
AG hat seine rechtsabteilung, BR hat seinen anwalt
und gerade kallewirsch scheint mir nicht jeden tag eine einigungsstelle zu haben,
bevor hier fehler gemacht werden........
Erstellt am 04.03.2009 um 16:13 Uhr von paula
als AG würde ich den Anwalt aber noch nicht zahlen und hätte damit auch gute Aussichten auf erfolg. Bei der Anrufung der Einigungsstelle kann man bei der Beschlussfassung 10mal mehr Fehler machen als bei der Anrufung.
Oder ist es so schwer zu schreiben:
"Hiermit erklären wir die Verhandlungen über ..... für gescheitert und rufen die Einigungsstelle an. Vorsitzenden der Einigungsstelle soll Richter.... sein. Die Anzahl der Beisitzer je Seite soll ... betragen."
Dafür brauche ich keinen Anwalt! Aber als BR sollte man gleich den Vorsorgebeschluss fassen was passiert wenn der AG mit der Besetzung der Einugungsstelle nicht einverstanden ist
Erstellt am 04.03.2009 um 16:31 Uhr von kriegsrat
ach paula, wollen wir uns jetzt über das prozedere der einigungstellenanrufungsbeschlußfassungsrechtsanwaltszahlungsproblematik auseinandersetzen ?
warum alles so kompliziert ?
kontaktaufnahme mit anwalt, und der regelt alles übrige
(vorlagen für beschlüsse, so man sie braucht, schreiben an AG, kontaktaufnahme mit beabsichtigtem vorsitzenden, vielleicht kennt der auch noch einen guten richter, mit dem er gut kann, etc etc.)
und der anwalt wird dir dann als AG auch erklären, warum du ihn letztendlich doch zahlen mußt......
und noch was : ein relativ unerfahrener BR braucht nicht glauben, ohne anwaltliche hilfe eine brauchbare BV über arbeitszeiten,mehrarbeit etc. hinzubekommen
Erstellt am 04.03.2009 um 16:34 Uhr von paula
@kriegsrat
der Anwalt muss sich aber im klaren sein, dass es für diese eine Tätigkeit kein Geld gibt. Sicher gibt es Anwälte die das mitmachen da sie das Geld danach sehen... für das Schreiben zur Anrufung gibt es aber keine Kohle für den BR auch wenn es alleine ein paar hundert Euro wert ist
Erstellt am 04.03.2009 um 16:51 Uhr von kriegsrat
@ liebste hartnäckigste paula
ich hab noch keinen anwalt kennengelernt, der sich in so einem fall nicht über einen anruf des BR freut
und diesem dann mit rat und tat zur seite steht
ohne daß sich der BR über irgendwelche kosten den kopf zerbrechen muss.......;-))
Erstellt am 04.03.2009 um 17:02 Uhr von paula
tja und ich kenne einige Anwälte die wegen genau eines solchen Verhaltens Ärger mit der RA-Kammer bekommen haben. es ist nämlich aus standesrechtlichen Gesichtspunkten nicht zulässig....
Erstellt am 04.03.2009 um 17:13 Uhr von kriegsrat
Erstellt am 04.03.2009 um 17:16 Uhr von DonJohnson
@ kriegsrat
wolltest du ncihts PPPPSSSSSSTTTTTTT schreiben? Dein ppppppffffff liest sich ja fast wie ein Furz ("und das Lamm schrie Hurz" - oder so)
Erstellt am 04.03.2009 um 17:28 Uhr von paula
@kriegsrat
kann dem BR vielleicht Wurst sein aber ich finde das sollte ihm das nicht... insbesondere gibt es inzwischen einige AG-Anwälte die BR-Anwälte dafür hinhängen... aber was juckt es den BR