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Fristlose Kündigung wegen privater Nutzung?

B
bubi
Jan 2018 bearbeitet

Mitarbeiterin in der Hauswäscherei die seit ca.10 jahren im Betrieb beschäftigt wird bekommt mündlich die fristlose Kündigung weil sie eine Waschmaschine privater Wäsche gewaschen hat.Sie wurde von dem Chef dabei erwischt, mit sofortiger Wirkung Hausverbot und Freistellung bis zur klärung des Sachverhalts.Welche möglichkeiten hat der Betriebsrat ? Was sollte die Kolegin unternehmen?

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Community-Antworten (4)

FB
Frank B

05.06.2007 um 09:20 Uhr

Die Kollegin sollte so schnell wie möglich zur Gewerkschaft bzw. zum Anwalt gehen! Ich bin mir nicht sicher aber bedarf eine ausserordentliche Kündigung nicht der Schriftform? Hat der Arbeitgeber eine Anhörung des Betriebsrates gemacht? VOR jeder Kündigung ist der BR anzuhören! §102 BetrVG:

Als BR würde ich sofort Kontakt mit der Kollegin aufnehmen.

S
steini

05.06.2007 um 10:53 Uhr

hallo bubi, wurde dem br die fristlose kündigung vorgelegt? war dies nicht der fall ist die kündigung unwirksam. die ma sollte aber wie frank b auch schreibt zum anwalt gehen. eine freistellung ist möglich nur muß hier das gehalt weiter gezahlt werden. eine kündigung bedarf zu ihrerwirksamkeit nach bgb §623 der schriftform. folglich ist diese kündigung unwirksam. gruß steini

H
hans

06.06.2007 um 02:26 Uhr

Der Kollegin wurde mündlich die Kündigung vorgelegt.... Was tun? Zurücklehnen und lachen!

BGG 623: Kündigung muß! schriftlich

M
mistkratzer

06.06.2007 um 13:58 Uhr

die kollegin sollte unter zeugen ihre arbeitskraft unbedingt anbieten! und anwalt einschalten...

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