abmahnung einer WBL
Hallo ihr,eine frage: Unsere WBL hat eine Abmahnung bekommen da sie angeblich ihre aufgaben nicht ordentlich macht und deshalb der MDK Bericht für unser heim schlecht ausfallen würde ( ergebnis liegt noch nicht vor ).Für die GL ist sie zu freundlich mit ihren Ma,hilft auch in der pflege mit obwohl das nicht gern gesehen ist usw. das steht so natürlich nicht in der Abmahnung. es besteht offensichtlich ein konflikt zwischen der GL und ihr.sonst sind abmahnungen ja nicht in der mitbestimmung aber sie ist zum anwalt und das schreiben liegt uns nun vor. wie ist der werdegang? der abmahnung erstmal widersprechen-- beide seiten hören ???? Danke Cassy
Community-Antworten (1)
19.02.2010 um 18:12 Uhr
freundlichkeit und hilfsbereitschaft sind keine abmahnungsfähige Sachverhalte, aber das steht ja wohl auch nicht in der Abmahnung. Die Betroffene kann einen Wiederspruch zur Akte bringen. Sie könte auch auf Entfernung klagen, Ergebnis offen?
Der BR könnte hier nur mit dem AG reden, mehr nicht.
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