Guten Tag, die Gewährung von Sonderurlaubstagen ist gesondert im AV geregelt... Für die Hochzeit des Kindes wird gem. AV = 1Tag gewährt. Die Notwendigkeit der Beweisführung z.B. durch Vorlage Kopie der Heiratsurkunde ist weder arbeitsvertraglich noch mittels Regelabsprache oder BV vereinbart. Nun soll der MA eine Kopie des Aufgebotes oder nachträglich eine Kopie der Heiratsurkunde vorlegen... Das möchte der MA so nicht ==> Datenschutz... Laut Rücksprache mit Datenschutzbeauftragten + AG muss das Dokument vorgelegt werden... Im Zweifel eben geschwärzt. Die Sinnhaftigkeit nun will ich nicht erörtern...
Frage : Darf der AG die Vorlage der Kopie so oder so verlangen... sonst kein Sonderurlaub gewähren bzw. nachträglich den Dienstausfall geltend machen ? Falls ja, wo steht das ?
Vielen Dank