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Sonderurlaub durch Krankes Kind

J
Jörg
Jan 2018 bearbeitet

Hallo eine Kollegin von mir ( ich bin im BR) fragte mich mit welcher Rechtlichen Grundlage Sie ein Sonderurlaub von 3 Jahren beantragen können ? Wir sind ein Privater Verein der dem öffendlichen Dienst angeglichen ist und durch die Gewerkschaft Tarifmäßig unterstützt wird . Kann mir jemand ne Rat geben oder Tips .?????

Chio Danke

5.40007

Community-Antworten (7)

W
wicht

27.08.2007 um 23:43 Uhr

Hallo Jörg, ich bin seit 6 Jahren BR und ich habe im Urlaubsgesetz nachgesehen. Ich fürchte aber Deine Kollegin hat keine gesetzliche Grundlage für einen 3-jährigen Sonderurlaub (es sei denn sie würde schwanger werden und Erziehungsurlaub nehmen). 3 Jahre ist eine laaaaange Zeit, die der Arbeitgeber überbrücken muss und deshalb - denke ich - wird kein Gesetz der Welt für den Arbeitnehmer plädieren. Schade -- hätte Dir wirklich gerne geholfen Gruß Wicht

M
Mona-Lisa

28.08.2007 um 00:04 Uhr

@Jörg, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein AG da mitmacht. Er müsste ja so lange den Arbeitsplatz für deine Kollegin freihalten. Da wird wohl nur die Kündigung übrigbleiben oder den 3 - jährigen Sonderurlaub abblasen. Kommt drauf an, was der Kollegin wichtiger ist.....

P
paula

28.08.2007 um 10:38 Uhr

@jörg

Ganz lieb fragen! Das ist wohl das einzige was der AN bleibt. Evtl. spielt der AG ja mit. Wie die Kollegen hier schon erwähnt haben gibt es einen Rechtsanspruch leider nicht. Trotzdem sollte man den Versuch unternehmen ggf. eine einvernehmliche Regelung zu finden.

N
nidis

28.08.2007 um 11:58 Uhr

Hallo Jörg! Wenn ihr dem öffentlichen Dienst angeglichen seid, ist es interessant ob ihr nach dem BAT oder dem TVöD vegütet werdet bzw. diese Tarifverträge für euch allgemein gelten.

Falls ja, gibt es in beiden Tarifverträgen Regelungen in denen AN bis zu 5 Jahre freigestellt werden können.

J
Jörg

28.08.2007 um 21:45 Uhr

@nidis sind wa nicht haben eigende Haustarifverträge die mit Gewerkschaft AG und Tarifrunde geschlossen werden und da steht nicht drin wegen Freistellungen.

K
Kölner

28.08.2007 um 23:29 Uhr

@Jörg Dann gilt paula!

T
tju79

29.08.2007 um 01:05 Uhr

hi jörg,

vielleicht ist deiner Kollegin geholfen, indem sie ihre Arbeitszeit reduziert.

Dies geht gem. Teilzeit-Befristungs-Gesetz (TzBfG) § 8: http://www.gesetze-im-internet.de/tzbfg/__8.html

Ob die Voraussetzungen gegeben sind musst Du prüfen.

Wichtig: Die Befristung muss schriftlich mit Datum festgehalten werden, danach setzt dann die "alte" Arbeitszeit wieder in Kraft.

Weitere Infos über Gewerkschaft oder Rechtsbeistand.

Viele Grüße Thomas

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