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Sonderurlaub - für Beschäftigten mit einem schwerbehinderten Kind?

D
Daghar
Jan 2018 bearbeitet

Steht eine Beschäftigten mit einem schwerbehinderten Kind (GdB 100 B+H) bezahlter Sonderurlaub zu, wenn sie dieses Kind auf einer Klassenfahrt begleiten muss. Sonst kann das Kind daran nicht teilnehmen.

5.15102

Community-Antworten (2)

J
Jube

17.04.2007 um 17:10 Uhr

Dieser Fall ist bei Sonderurlaub nicht vorgesehen.

H
Heinz

17.04.2007 um 18:11 Uhr

vielleicht hilft der § 45 SGB V weiter. Mal mit dem Arzt und der Krankenkasse reden, auch wenn das Kind nicht krank ist!

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