Sonderurlaub - für Beschäftigten mit einem schwerbehinderten Kind?
Steht eine Beschäftigten mit einem schwerbehinderten Kind (GdB 100 B+H) bezahlter Sonderurlaub zu, wenn sie dieses Kind auf einer Klassenfahrt begleiten muss. Sonst kann das Kind daran nicht teilnehmen.
Community-Antworten (2)
17.04.2007 um 17:10 Uhr
Dieser Fall ist bei Sonderurlaub nicht vorgesehen.
17.04.2007 um 18:11 Uhr
vielleicht hilft der § 45 SGB V weiter. Mal mit dem Arzt und der Krankenkasse reden, auch wenn das Kind nicht krank ist!
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