Erstellt am 31.03.2006 um 07:29 Uhr von DocPille
Guten Morgen,
bei einem kranken Kind über Krankenkasse.
Ich hatte selbst mal diesen Fall,habe mich damit auch an die Kasse gewendet,es gibt dort eine Haushaltshilfe.Wie genau das abläuft bitte bei der Kasse nachfragen.
Erstellt am 31.03.2006 um 07:33 Uhr von DocPille
Nochmal ich mit dem Gesetzestext dazu:
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen Krankenhausbehandlung oder wegen häuslicher Krankenpflege, Mütter-(genesungs-)kur oder einer Vorsorge- bzw. Rehabilitationskur (Kuren) die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Voraussetzung ist, dass im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
Weiter kann die Satzung bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist.
Bei beiden Varianten ist ferner Voraussetzung, dass eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.
Als Haushaltshilfe stellt die Krankenkasse eine Ersatzkraft; sofern dies nicht möglich oder zweckmäßig ist, werden die Kosten für eine selbstbeschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe erstattet. Eine Erstattung erfolgt nicht für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad. Ersatzkräfte stellen u.a. - auch für nicht versicherte Personen - die Sozialen Dienste und Sozialstationen.
Erwachsene leisten zur Haushaltshilfe eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des täglichen Gesamtaufwandes für jeden Kalendertag, an dem Leistungen in Anspruch genommen werden. Die tägliche Zuzahlung beträgt mindestens 5 und höchstens 10 €, allerdings nicht mehr als der tägliche Gesamtaufwand der Haushaltshilfe. Die Zuzahlungen werden bei der Belastungsgrenze berücksichtigt.
§§ 38, 132 Sozialgesetzbuch V.