Hallo Betriebsratskollegen,

letztes Jahr wurde unserer Firma (Maschinenbau) bekannt, dass ein Azubi ein Drogenproblem hat, denn plötzlich stand die Polizei bei uns zur Befragung (hat Haschisch im Straßenverkehr konsumiert).

Unser Vorstand meinte nun er könne alle Azubis über den Betriebsarzt einem Drogentest unterziehen, um anschließend Betroffene zu einem Entzug zu schicken. An und für sich ist es ja auch löblich etwas gegen Drogenkonsum zu unternehmen. Aber es ist nun ein geheimer Termin geplant, wo der Betriebsarzt einen Überraschungstest bei allen durchführt. Es wurde heiß diskutiert, aber meine Betriebsratskollegen haben grünes Licht gegeben. Aber ist es nicht so, dass so ein Test ein Eingriff ins Persönlichkeitsrecht darstellt? Wenn jemand verweigert dann bekommt er doch sowieso gleich den "schuldig"-Stempel aufgedrückt. Ich persönlich befürchte deshalb, dass eine Verweigerung bei der Frage nach der Übernahme des Azubis wieder ausgepackt und negativ ausgelegt wird. Und ich glaube, dass aus dieser Befürchtung heraus auch niemand den Test verweigern wird.

Ist so ein Test wirklich zulässig? Danke schon mal im Voraus für Eure Hilfe.