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Wiederholungsuntersuchung - Drogentest

M
MorsCerta
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns findet zusammen mit der Einstellung ein Drogentest statt. Darf dieser Drogentest nach 3 Jahren im Rahmen einer Wiederholungsuntersuchung wieder gefordert werden?

Was würde passieren, wenn sich ein Kollege diesem Drogentest verweigert?

1.593010

Community-Antworten (10)

G
gironimo

02.07.2013 um 17:33 Uhr

Gibt es einen sachlichen Grund für die Drogentests?

Wenn nein, würde ich als BR mal beim AG anklopfen und ihn auffordern, die Drogentests zu unterlassen.

K
Kölner

02.07.2013 um 18:11 Uhr

@gironimo Gib mir mal einen sachlichen Grund für einen Drogentest im Berufsleben?

G
gironimo

02.07.2013 um 19:37 Uhr

fällt mir keiner ein - aber wer weiß......

B
Betriebsrätin

02.07.2013 um 20:01 Uhr

Dorgentest am Arbeitsplatz Drogentest im Betrieb & Arbeitsplatz http://www.drogentester.com/situationen/drogentest-am-arbeitsplatz

Ethik-Regeln IV – Alkohol- und Drogentests http://www.hans-gottlob-ruehle.de/ArbeitsrechtXXI/Arbeitsrecht244/arbeitsrecht244.html

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 12.8.1999, AZ: 2AZR 55/98 Routineuntersuchungen nach Drogen- und Alkoholabhängigkeit sind unzulässig. Ein Drogentest könne nur dann verlangt werden, "wenn bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung eine ernsthafte Besorgnis begründet ist, dass eine Abhängigkeit des Arbeitnehmers vorliegt."

K
Kölner

02.07.2013 um 20:24 Uhr

@ tante Betriebsrätin ...und in eigenen Worten heißt das?

Noch was: Du weißt schon wer Harald Schreiner ist? Sagt dir " Head-Shop-Betreiber" was?

E
Elferrat

02.07.2013 um 22:33 Uhr

@kölner

was möchtest du uns sagen?

Head Shops verfügen wohl eher selten über Betriebsräte und wahrscheinlich noch seltener führen sie eine Drogentest vor einer Einstellung durch. Jedenfalls keinen, den man gemeinhin darunter versteht :-)

M
MorsCerta

03.07.2013 um 10:15 Uhr

vielleicht hätte ich dazu sagen sollen, dass der betroffene Kollege bei seiner Einstellung schon positiv getestet wurde (3 Wochen später dann negativ) und nun angefragt hat, wie er sich bei einer kurzfristig angesetzten Wiederholungsuntersuchung verhalten soll...

dennoch.... danke für eure Unterstützung

K
Kulum

03.07.2013 um 10:32 Uhr

hmm, dankend ablehnen wäre mein Vorschlag

S
Snooker

03.07.2013 um 10:50 Uhr

@MorsCetra

Zu einer Diskusion wäre es zweckdienlich wenn Du aufklären könntest ob bei euch im Betrieb eine entsprechende BV vorhanden ist.??????? Denke Du kannst Dich hier rein lesen: http://www.bwr-media.de/personal-arbeitsrecht/984_alkohol-und-drogen-teil-1-verhaltensauffaellige-mitarbeiter-am-arbeitsplatz/ oder hier: http://www.drogentester.com/situationen/drogentest-am-arbeitsplatz

K
Kölner

03.07.2013 um 14:29 Uhr

@snooker Nicht jede übernommene Verlinkung ist erfolgsversprechend... Siehe oben

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