Kostenübernahme bei einem Drogentest
Hallo an alle, folgende Frage habe ich an euch.Ein Mitarbeiter wurde kürzlich von einem Leitenden Angestellten um einen Drogentest gebeten.Man hat ihm gesagt das er sich um die Kosten keine Sorgen machen solle, die Firma würde für die Kosten aufkommen.
Soweit, so gut...........
Als der Mitarbeiter gestern mit dem Test, der natürlich negativ ausgefallen ist, zu dem Leitenden Angestellten ging, wollte der natürlich nichts mehr von den Kosten wissen und hat die Kostenübernahme verweigert.
Problem ist jetzt:Der Kollege hat jetzt natürlich keinen Zeugen.
Er hat mich (Betriebsrat) gebetten morgen mit dem Leitenden Angestellten zu reden. Meine Frage lautet nun:Hat der Kollege Anspruch auf die Kostenübernahme?
Ich hoffe ihr könnt mir helfen bei diesem Problem.Bin für jede Hilfe und Tipps dankbar
Community-Antworten (2)
31.03.2011 um 01:44 Uhr
Wenn der AG das zugesagt hat muss er zahlen. Du hast aber den Finger schon in die Wunde gelegt... Der AN muss es beweisen können wenn es hart auf hart kommt
31.03.2011 um 15:24 Uhr
Hallo,
wie kam es dazu , dass er sich überhaupt zu dem Test bereit erklärt hat? Es ist aber passiert. Ich würde dem Kollegen raten offiziel ( mit Eingangsdatum und Empfangsbestätigung auf seine Kopie) die Rechnung mit der Schilderung des Ganzen und mir der Bitte um Erstattung der Kosten bei der höchsten Ebene in der Firma ( also nnicht bei dem leit. Ang. sondern mind. bei seinem Vorgesetzten) abzugeben. Die müssen sich äußern, und zwar schriftlich. Seitens des BR würde ich auch ein Aushang für alle machen, dass nimand dazu verpflichtet sich einem Drogentest zu unterziehen. Und auch keine andere ärztliche Untersuchung die der Arbeitgeber evtl. ( weil Tariflich festgelegt ist) anordnen kann muss der MA selbst bezahlen.
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