Persönlichkeitsrecht ???
Hallo, ich habe folgende Frage.Seit einiger Zeit verlangt die Geschäftsführung von jedem Mitarbeiter ,dass jeder beim hinauf und hinabgehen der Treppen sich am Geländer festhält. Dies dient der Arbeitssicherheit und soll vorbeugen Unfälle zu vermeiden . Eigentlich müßte es doch jedem selbst überlassen sein ,wie er die Treppen hinauf bzw hinab geht.(Persönlichkeitsrecht)Damit sind alle Treppen gemeint ,die es gibt(normale Treppen) .
Community-Antworten (7)
16.08.2010 um 00:04 Uhr
@RobPe Kommt auf die Treppe an.
16.08.2010 um 08:54 Uhr
Wenn ein Handlauf vorhanden ist, dann muss er auch genutzt werden. Und wenn das der GF vorschreibt, dann ist das sein gutes Recht, denn im Falle eines Unfalls ist auch er der angeschi**ene. Wieso werden solche ganz normalen und "erwünschten" Weisungen immer in Frage gestellt? Du hast doch selbst geschrieben, dass es der Arbeitssicherheit dient!
16.08.2010 um 15:22 Uhr
Darüber gibt es in jeder BG sogar eine Vorschrift. Welche weiß ich zwar nicht auswendig, du kannst es aber im Internet recherchieren.
16.08.2010 um 15:27 Uhr
Eine personenbedingte Kündigung wegen Nichtnutzung des Handlaufs der Treppe? Wäre doch mal was neues! Nunja, ich sehe die Anweisung eher als Absicherungung des AG's für den 'Fall des Falles'. Als BR hätte ich keine Bedenken.
16.08.2010 um 15:36 Uhr
Tanzbär, Wenn ein Handlauf vorhanden ist, dann muss er auch genutzt werden.
- Wo steht das? 2. Handlauf ist doch wohl vorgeschrieben.
** Und wenn das der GF vorschreibt, dann ist das sein gutes Recht, denn im Falle eines Unfalls ist auch er der angeschiene.
Handelt es sich hier um Arbeit- oder Ordnungsverhalten?? @RobPe, ihr könnt ja mal prüfen, ob die Treppen den Vorschriften entsprechen.
Eine Treppe ist ein durch Stufen gegliedertes Verbindungsstück zwischen Ebenen unterschiedlicher Höhe. Man unterscheidet die horizontalen und vertikalen Flächen der Treppenstufen in Tritt- bzw. Setzstufen. Treppen werden seitlich durch Handläufe (an Wänden) und Geländer (an freien Seiten) bzw. an Baustellen durch Seitenschutz gesichert. Sie können gerade, gewendelt oder gerundet verlaufen, wobei sich dann die Trittstufen nach einer Seite ihres Grundrisses hin verjüngen.
Für das sichere Begehen von Treppen ist neben ausreichend großen, ebenen, rutschhemmenden und tragfähigen Auftrittsflächen vor allem das Steigverhältnis, d. h. das Verhältnis von Stufenhöhe (s) zur Auftrittsbreite (a) (Abbildung) ausschlaggebend. Es ergibt sich aus der Formel a + 2 s = 63 ± 3 cm.
Die Stufenhöhe soll dabei zwischen 14 cm und 19 cm, die Auftrittsbreite zwischen 26 cm und 32 cm liegen. Die Stufenmaße müssen innerhalb eines Treppenlaufs gleich sein. Besonders sicher begehbar sind Treppen mit s = 17 cm und a = 29 cm (ca. 30° Neigung).
Unter Berücksichtigung der Unfallgefahren sind Treppen mit geraden Läufen solchen mit gewendelten Läufen oder gewendelten Laufteilen vorzuziehen. Bei den gewendelten oder gewinkelten Treppen sollte sich die Lauflinie nur nach einer Richtung ändern, d. h. die Treppe sollte als Links- oder Rechtstreppe ausgebildet sein. Die Breite von Treppen richtet sich nach der Nutzungsart der Gebäude und der Zahl der Treppenbenutzer.
Nach höchstens 18 Stufen je Treppenlauf soll ein Zwischenpodest (Treppenabsatz) angeordnet sein.
Die Trittflächen von Treppen müssen in Bereichen, in denen mit besonderer Rutschgefahr zu rechnen ist, entsprechend rutschhemmend ausgeführt sein. Bei außen liegenden Treppen sind Maßnahmen gegen witterungsbedingte Glätte erforderlich (z. B. eine ausreichend große Überdachung und/oder geraute, gerillte oder gekörnte Trittflächen).
Die freien Seiten der Treppen, Treppenansätze und Treppenöffnungen müssen durch Geländer gesichert sein. Die Höhe der Geländer muss lotrecht über der Stufenvorderkante mindestens 1,00 m betragen. Bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 12 m muss die Geländerhöhe mindestens 1,10 m betragen. Geländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurchstürzen können. Grundsätzlich ist das Füllstabgeländer mit senkrecht angebrachten Stäben dem Knieleistengeländer vorzuziehen. Treppengeländer in Gebäuden, in denen mit dauernder oder häufiger Anwesenheit von Kindern gerechnet werden muss, dürfen bei senkrechten Füllstäben nur Öffnungen aufweisen, die nicht breiter als 12 cm sind; sie dürfen außerdem keine Aufstiegshilfen enthalten.
Handläufe sollen dem Treppenbenutzer einen sicheren Halt bieten. Sie müssen so geformt sein, dass sie ein sicheres Umgreifen ermöglichen. An den freien Seiten der Treppen müssen Handläufe ohne Unterbrechung über den gesamten Treppenlauf geführt werden. Die Enden der Handläufe müssen so gestaltet sein, dass man daran nicht hängen bleiben oder abgleiten kann. Die Durchgangshöhe an Treppenläufen und Podesten soll mindestens 2,00 m betragen.
Für Treppen-Sonderbauformen gelten u.a. folgende Bestimmungen:
* Bei Wendeltreppen darf die kleinste Auftrittsbreite der Treppenstufen nicht weniger als 10 cm und die größte Auftrittsbreite nicht mehr als 40 cm betragen.
* Hilfstreppen als Zugang zu Arbeitsbühnen, Laufstegen und dgl. sollen nicht steiler als 45° sein.
* Für Treppen als Aufstiege zu Kranen gilt eine Durchgangsbreite von mindestens 0,50 m und eine Durchgangshöhe von mindestens 2,00 m.
* Bei Podesttreppen soll die Podestlänge um wenigstens 10 cm größer sein als die Laufbreite.
* Steiltreppen sollen nicht dem regelmäßigen Verkehr und möglichst nicht als Bedienungstreppen dienen.
Quelle: Lexikon Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
16.08.2010 um 19:49 Uhr
Was macht der AG beim Weg des AN zur und von der unbezahlten Pause?
18.08.2010 um 00:48 Uhr
Ich finde das keine dumme Frage.
Der Hacken ist, passiert etwas oder der Chef sieht einen unbequem MA bei einem Verstoß dieser Dienstanweisung, kann er diesen Abmahnen im Wiederholungsfall kündigen da er ja einen Verstoß begangen hat .
Ich würde das nicht so einfach hinnehmen.
Was ist denn wenn es zur Panik kommt und 40 Leute über diese Treppe schnell weg wollen die können sich ja nicht alle gleichzeitig am Geländer festhalten also 30 Abmahnungen.
Der hintergrund ist aber wo steht diese Treppe? Ist die Umgebung gefährlich? ist die Treppe klein oder Steil das schnell etwas passieren kann? Das muss mann entscheiden da kann man nicht einfach sagen jeder muss.
Da muss der BR mitreden
Gruß BR Thomas
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