Unsere Kollegin und Mitglied des Betriebsrats wurde in der vergangenen Woche bei ihren immer wiederkehrenden 11.00h Montagsgesprächen von ihrem Abteilungsleiter (vorerst) unbemerkt auf einem Diktiergerät das mit einem Blatt Papier abgedeckt war Gesprächsinhaltlich aufgenommen. Aufgefallen ist dieses, da nach einer halben Stunde das Diktiergerät ein Signal sendete und abschaltete. (Anmerken muss ich hier, dass dieser Abteilungsleiter nie diktiert, sondern immer jemanden zum Diktat bittet) Die Kollegin hat Beschwerde nach § 84 BetrVG eingelegt. Wir haben als Betriebsrat den Vorstand nach § 85 BetrVG schriftlich um Abhilfe gebeten. Da man sich aber gut Freund ist, sich duzt und gerne mal was zusammen essen geht, hat man dem Betriebsrat geschrieben: Das ganze war ein versehen und weitere Maßnahmen sind somit hinfällig! Wir als Betriebsrat würden gerne wissen wie hier weiter vorgegangen werden kann und sollte, da es sich aus meiner Sicht um eine starke Verletzung des Persönlichkeitsrechts handelt! Hierzu gibt es auch weitere Zeugen!

Danke für eure Antworten