Erstellt am 31.07.2006 um 21:06 Uhr von Waldfee
Ziemlicher Hammer, sowas. Wirf mal einen unverbindlichen Blick in §201 StGB. Als BR würde ich von der Geschäftsleitung _mindestens_ eine Abmahnung des Betreffenden verlangen, wenn klar ist, dass er es vorsätzlich gemacht hat. (Ob man der Kollegin nun guten Gewissens empfehlen kann, eine Strafanzeige zu erstatten, weiss ich nicht. I.d.R. ist dies mit allerlei "Stress" vebunden, dem sich nicht jeder aussetzen möchte). Wenn ihr mit der Reaktion der Geschäftsleitung nicht einverstanden seid, könnt ihr nach §85 auch die Einigungsstelle anrufen.
Könnte es evtl. auch sein, dass der gute Mann tatsächlich einfach zu schusselig war und das Gerät unbeabsichtigt angelassen hatte? Ist so natürlich schwer zu beurteilen, da hier die Gesamtumstände (z.B. Vorgeschichte, häufige Auseinandersetzungen, usw.) zu betrachten sind.
meine unmaßgebliche Ansicht
Waldfee
Erstellt am 01.08.2006 um 09:25 Uhr von wölfchen
Ich kann Waldfee nur zustimmen. Die Idee mit der Einigungsstelle ist nicht schlecht, denn offensichtlich bestehen unterschiedliche Auffassungen über die Berechtigung der Beschwerde. Natürlich behandelt die Einigungsstelle auch nicht die Abhilfe, aber sie kostet, wenn man einen guten Richter nimmt, entsprechend viel Kohle. Und solche Mitschneider sollten dem Arbeitgeber lieb und teuer (das letztere vor allem) sein.
Aber wie Waldfee schon anmerkte: man kennt die genauen Umstände nicht, die wißt Ihr vor Ort besser.