Erstellt am 13.08.2015 um 07:49 Uhr von ickederdicke
Hmmm, wenn du mit BEM Beauftragten (in der HR ) den Personaler meinst, welcher auf die gesetzlichen BEM Vorgaben achtet und die MA passend bei AU über 6 Wochen zum Gespräch einläd- bis hierhin sehe ich einen HR´ler noch als im Boot.
Solltest du den BEM Erstkontakter meinen, welcher im Erstgespräch auf vertrauensvoller Basis mit den angeschriebenen MA unter 4 Augen klärt/erklärt was BEM bedeutet und ob es sinnig ist ein BEM unter Beteiligung des Integrationsteams zu starten, hier wäre z.B. BR/SBV der neutralere BEM Beauftragte.
Den BEM Beauftragten sollte das Integrationsteam ( HR & BR & SBV ) ausgucken.
Es hat auch den Vorteil für HR, der BR / die SBV entlastet HR und BR/SBV ist bei echten BEM Kandidaten schon von Anfang dabei und kann vielseitig und zeitnah weiterhelfen ( z.B. Antrag auf Schwerbehinderung viel eher anschieben ).
Erstellt am 13.08.2015 um 08:37 Uhr von Homeworker
Der wird in der Regel ja nicht gewählt, sondern vom AG bestimmt. Das kann unterhalb der Geschäftsführungsebene jede hierfür infrage kommende Person sein.
Diesen sollt man jetzt aber nicht mit einem BEM-Verantwortlichen, der ebenfalls unterhalb der Geschäftsführungsebene angesiedelt sein kann und die Pflichten eines AG umsetzt verwechseln.
Natürlich kann dieser auch einvernehmlich von den hier beteiligten benannt werden, was auch Sinn machen dürfte. Er hat allerdings nur überwachende Aufgaben und beratende Rechte.
Die ihm hier von @ickederdicke beschriebenen Aufgaben, könnte man zwar, abhängig von einer bestimmten Betriebsgröße, einvernehmlich zumindest in Teilen auf ihn delegieren, liegen aber erst mal beim betrieblichen BEM-Verantwortlichen.
Hier etwas Interessantes von der Hans Böckler Stiftung zu diesem Thema:
http://www.boeckler.de/pdf/p_arbp_199.pdf
Auch nicht schlecht: https:www.bgw-online.de/SharedDocs/Downloads/DE/Medientypen/bgw-themen/TP-BEm-11-Praxisleitfaden-betriebliches-Eingliederungsmanagement_Download.pdf?__blob=publicationFile