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BEM-Protokoll Mitarbeiter Einsichtnahme

V
Vobamaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Wo wird das Protokoll eines BEM-Gespräches aufbewahrt? in der Personalakte oder in einem gesonderten Ordner? Hat der Mitarbeiter ein Recht darauf, diese Protokolle von sich selber, einzusehen?? Wenn ja, welche §§ Finde irgendwie nichts konkretes Danke

8.528018

Community-Antworten (18)

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gironimo

05.10.2016 um 13:04 Uhr

Ja -es gehört in die Personalakte. Und ja - er darf Einblick nehmen (§ 83 BetrVG).

Im Übrigen ist es doch normal, dass alle am Gespräch beteiligten auch das Protokoll bekommen.

V
Vobamaus

05.10.2016 um 13:07 Uhr

Gironimo wo steht das denn, dass die Beteiligten eine Abschrift bekommen?

Mit der Personalakte hatte ich nachgelesen, doch es stand nicht expliziert drin, dass auch dort die Protokolle der BEM-Gespräche aufbewahrt werden.

DANKE

B
blondy

05.10.2016 um 13:21 Uhr

Hallo vobamaus, normalerweise gehört die BEM Akte nicht in die Personalakte, sondern in einen gesonderten und abschließbaren Schrank, wo nur der BEM Beauftragte/Personalleiter und BR Zugriff haben. Bei uns bekommt jeder ein Protokoll von dem BEM Gespräch. Warum auch nicht. Glg.

P
Pjöööng

05.10.2016 um 13:28 Uhr

Es gibt da eine Broschüre von der Deutschen Rentenversicherung, deren Link aber hier im Forum aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen nicht gepostet werden darf. Dort wird auch der Datenschutz behandelt.

Ok, versuchen wir es mit Überlistung dieser grandiosen Forumssoftware:

https:www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&ved=0ahUKEwjb1MPIqcPPAhVDMSYKHVZ_BgQQFggoMAA&url=http%3A%2F%2Fwww.deutsche-rentenversicherung.de%2Fcae%2Fservlet%2Fcontentblob%2F203202%2FpublicationFile%2F37514%2Fhandlungsleitfaden_download.pdf&usg=AFQjCNECbfTShQWnsaAyx31XSJM_ou8ndA&bvm=bv.134495766,d.cWw&cad=rja

Bei dem Protokoll wäre ich auch eher restriktiv. Zumindest müssen sich die Empfänger verpflichten die Protokolle nach Beendigung des BEM unverzüglich zu vernichten.

Ich werde nie verstehen, warum diese rückständige Software mit der dieses Forum betrieben wird den Teilnehmern ständig Knüppel zwischen die Beine werfen muss.

G
gironimo

05.10.2016 um 13:50 Uhr

blondy- Das kann man so in einer BV regeln - wenngleich aus meiner Sicht nicht korrekt.

Es darf im Grunde nur eine Personalakte geben - und die ist ja ohnehin eine schützenswerte Akte.

G
ganther

05.10.2016 um 13:57 Uhr

Unser Datenschützer hat auch nach Rücksprache mit dem Landesdatenschutz die Auffassung dass es nicht in die Personalakte darf.

P
Pjöööng

05.10.2016 um 13:58 Uhr

Gironimo,

dann ist also auch das Nebeneinander einer elektronischen Akte und einer Papierakte nicht korrekt?

M
Moreno

05.10.2016 um 14:23 Uhr

BEM Akten sind nicht in der Personalakte aufzubewahren! Hier hätte der AG ja Zugriff drauf und das ist verkehrt. In der Personalakte steht nur das ein BEM gemacht wurde und sonst nichts. Zugriff sollte nur das BEM Team haben die ja der Verschwiegenheit unterliegen und den Fall bearbeitet haben. Ein vernünftiger BR regelt dies in einer BV. Natürlich hat auch der betroffene Mitarbeiter die Möglichkeit Einblick in seine BEM Akte zu nehmen.

K
KarlderKäfer

05.10.2016 um 15:32 Uhr

@moreno:

Was ist verkehrt daran, wenn der AG Zugriff auf die BEM Akten hat?

In dem vom Pjööng angegebenen Handlungsleitfaden steht auch drinnen, dass die BEM Akten nicht in die Personalakte gehört. Es steht aber auch drinnen, dass auf die BEM Akte nur vom Arbeitgeber autorisierte Personen bekommen dürfen. Und darum impliziere ich, dass der Arbeitgeben auch Zugriff auf die Akten hat, oder liege ich falsch?

Karl_der_Käfer

M
Moreno

05.10.2016 um 16:39 Uhr

Hast mal was von Datenschutz gehört? Die Inhalte der BEM Akte wissen nur die Beteiligten AN und das BEM Team und diese dürfen weder AG noch BR vom Inhalt berichten.

P
Pjöööng

05.10.2016 um 16:53 Uhr

Zitat (moreno): "In der Personalakte steht nur das ein BEM gemacht wurde und sonst nichts."

Das Ergebnis des BEM wird wohl auch Eingang in die Personalakte finden müssen.

Zitat (KarlderKäfer): "Und darum impliziere ich, dass der Arbeitgeben auch Zugriff auf die Akten hat, oder liege ich falsch?"

Da liegst Du falsch! Bildlich gesprochen überreicht der Arbeitgeber der authorisierten Person den Schlüssel zu dem Safe in dem dieser die Unterlagen dann verwahrt. Damit hat der Arbeitgeber noch lange keinen Zugriff.

E
Ernsthaft

05.10.2016 um 18:02 Uhr

Seit wann ist ein nach § 84 Abs. 2 SGB IX Verpflichteter nicht auch beteiligter? Selbst wenn er dieses delegiert hat, ändert das nichts an seiner direkten Zuständigkeit.

Schließlich ist auch er derjenige, der den dort getroffenen Entscheidungen seinen Segen erteilen muss.

P
Pjöööng

05.10.2016 um 18:16 Uhr

Ein Segen wird traditionell ohne Detailkenntnis erteilt.

Der Arbeitgeber wird häufig die Aufgabe in Gänze delegieren.

M
Moreno

05.10.2016 um 19:00 Uhr

Das Ergebnis einer BEM und die BEM Akte sind aber zwei völlig verschiedene Paar Schuhe!

E
Ernsthaft

05.10.2016 um 19:27 Uhr

Was nichts daran ändert, dass der AG hier der erste Verantwortliche, und daher auch für die datenschutzrechtliche Behandlung zuständige ist.

Selbst wenn er es delegiert haben sollte, was ja möglich wäre, bleibt dieses der Fall. Dass er hier dann auch der erste Zugriffsberechtigte ist, dürfte so schwer zu Verstehen eigentlich nicht sein. Denn was er einmal delegiert hat, gilt nicht für alle Ewigkeit und kann von ihm jederzeit korrigiert werden.

M
Moreno

05.10.2016 um 20:41 Uhr

Ernsthaft ich glaub du hast überhaupt keine Ahnung vom BEM

C
ChristianPfalz

05.10.2016 um 23:41 Uhr

Hallo! Jeder Mitarbeiter hat immer Anrecht auf Einblick in seine Personalakte und Dokumente. § 83 BetrVG ,falls es kein Betriebsrat im Unternehmen gibt greift § 34 BDSG.

G
ganther

06.10.2016 um 15:19 Uhr

wie gesagt bei uns gab es eine Anfrage beim Landesdatenschützer. Hier ein paar Auszüge:

Da im Betrieblichen Eingliederungsmanagement auch Gesundheitsdaten des betroffenen Mitarbeiters erhoben werden könnten, sind diese Daten besonders vor weiterer Verwendung zu schützen und unterliegen einer besonderen Vertraulichkeit. Diese Voraussetzungen sind im Regelfall in einem normalen Betriebsablauf nicht gewährleistet, wenn diese personenbezogenen Gesundheitsdaten in der Personalakte Eingang finden sollten. Bei der Unterstellung eines üblichen Betriebsablaufs haben neben Mitarbeiter der Personalabteilung weitere Mitarbeiter des Arbeitgebers Zugang zur Personalakte. Hierzu zählen z.B. Führungskräfte und Geschäftsleitung. Im Falle einer elektronischen Personalakte erweitert sich dieser Kreis um Administratoren.

Daher ist die besondere Vertraulichkeit der Daten in der Regel nicht gewährt, wenn diese Daten Eingang in die Akte finden. Demnach wäre eine Ablage der Daten dort datenschutzrechtlich nicht zulässig......

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