Formfehler in Anhörung
Hallo zusammen, einem Kollegen soll betriebsbedingt in seiner Kurzarbeit gekündigt werden. Er ist am 1.2. 2009 eingestellt worden. Die Anhörung haben wir am 21.1. bekommen. Die Frist ist also der 28.1. und die Kündigung kann am 29.1. ausgesprochen werden. Also im 11ten Jahr = 4 Monate Kündigungsfrist. Ab 1.2. wären es 5 Monate. Nun steht aber in der Anhörung kein Kündigungsdatum ???? Das ist doch ein Formfehler, der die Anhörung und somit die Kündigung hinfällig macht, oder ? Schreiben wir nun nur eine Ablehnung und tun so als hätten wir den Fehler nicht bemerkt oder machen wir die GF auf den Fehler aufmerksam und verlangen eine neue Anhörung? Dann kommen wir zumindest ins 12 Jahr. Dann können sie aber eine wirksame Kündigung aussprechen. Wie machen wir dann auf den Fehler aufmerksam oder merkt der Anwalt des Kollegen das auf alle Fälle.
Community-Antworten (12)
25.01.2021 um 18:39 Uhr
"Angabe des Kündigungstermins in der Kündigungserklärung
In der Kündigung – zum Beispiel bei einer ordentlichen Kündigung – muss nicht zwingend der Kündigungstermin (also Zeitpunk der Beendigung des Arbeitsverhältnisses/ Kündigungsfrist) angegeben sein. Die Kündigung wird im Zweifel zum nächstmöglichen Termin wirksam. Dies lässt sich anhand des Zuganges der Kündigung berechnen.
Ihr macht Euch mMn also über Dinge Gedanken, die Ihr Euch auch sparen könntet. Sorry!
25.01.2021 um 20:15 Uhr
Bei fehlenden oder fehlerhaften Angaben bei K-Anhörungen niemals nachfragen. Ihr seid die Interessenvertretung des AN und nicht dazu da, dem AG auf die Sprünge zu helfen.
26.01.2021 um 08:37 Uhr
Sorry, konnte nicht rechnen
26.01.2021 um 09:08 Uhr
@Erbsenzähler sicher?
26.01.2021 um 12:00 Uhr
Zitat Anfurth : .........einem Kollegen soll betriebsbedingt in seiner Kurzarbeit gekündigt werden.
Für mich stellen sich ganz andere Fragen.
- Wie viele MA sind beschäftigt ?
- Wie begründet der AG seine Kündigungsabsicht ?
- Hat der AG eine Sozialauswahl getroffen ?
- Warum soll ausgerechnet dieser MA gekündigt werden ?
26.01.2021 um 12:32 Uhr
Hallo Erbsenzähler, schau mal hier...
26.01.2021 um 12:35 Uhr
Und zusätzlich zu Challengers Fragen...
Kurzarbeit soll ja Kündigungen vermeiden. Es könnte also zu Problemen mit der Argentur für Arbeit kommen!
26.01.2021 um 14:52 Uhr
@rtjum ja. Zitat: "...Die Berechnung der Wochenfrist für die ordentliche Beendigung ist einfach: Die Frist läuft immer am namensgleichen Tag eine Woche später um 24.00h ab. Geht die Anhörung dem Betriebsrat also an einem Montag zu, so kann er bis Montag der Folgewoche, 24.00h eine Stellungnahme abgeben. ..." Quelle: https://www.agv-bs.de/arbeitshilfe-tabelle-zur-berechnung-der-fristen-bei-der-anhoerung-des-betriebsrats/
26.01.2021 um 14:58 Uhr
erledigt :D
26.01.2021 um 15:09 Uhr
Zitat Anfurth "Die Anhörung haben wir am 21.1. bekommen. Die Frist ist also der 28.1. und die Kündigung kann am 29.1. ausgesprochen werden."
Am Do bekommen am Do läuft die Frist ab. Am Fr kann die Kündigung ausgesprochen werden.
Zitat Erbsenzähler "Also Fristende ist der 29.01. somit kann die Kündigung erst am Samstag, den 30.01., ausgesprochen werden." @Erbsenzähler Wie kommst du darauf?
Dein Link sagt etwas anderes.
26.01.2021 um 16:10 Uhr
@Erbsenzähler, den eigenen Beitrag zu ändern läßt die Nachfragen der anderen als ziemlichen Blödsinn erscheinen.
Zitat Erbsenzähler "Die Berechnung der Wochenfrist für die ordentliche Beendigung ist einfach: Die Frist läuft immer am namensgleichen Tag eine Woche später um 24.00h ab"
und geneu darum war Deine erste Antwort falsch. Zugang der Kündigung am 21.01 (Donnerstag), Fristablauf am 28.01 (Donnerstag), Kündigung also entgegen Deines ersten, dann geänderten Posts am 29.01 machbar.
Zähl weiter!
27.01.2021 um 08:25 Uhr
@Erbsenzähler
Pfui, schäm dich!
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