Hallo zusammen,
einem Kollegen soll betriebsbedingt in seiner Kurzarbeit gekündigt werden. Er ist am 1.2. 2009 eingestellt worden. Die Anhörung haben wir am 21.1. bekommen. Die Frist ist also der 28.1. und die Kündigung kann am 29.1. ausgesprochen werden. Also im 11ten Jahr = 4 Monate Kündigungsfrist. Ab 1.2. wären es 5 Monate.
Nun steht aber in der Anhörung kein Kündigungsdatum ???? Das ist doch ein Formfehler, der die Anhörung und somit die Kündigung hinfällig macht, oder ?
Schreiben wir nun nur eine Ablehnung und tun so als hätten wir den Fehler nicht bemerkt oder machen wir die GF auf den Fehler aufmerksam und verlangen eine neue Anhörung? Dann kommen wir zumindest ins 12 Jahr. Dann können sie aber eine wirksame Kündigung aussprechen.
Wie machen wir dann auf den Fehler aufmerksam oder merkt der Anwalt des Kollegen das auf alle Fälle.