Liebers Forum,
es geht um eine Kündigung eines Kollegen. Da meine Anhörung als Betriebsrat (mehr Mitglieder gibt es nicht) vor dem Ausspruch der Kündigung nicht abgeschlossen war, habe ich per Schreiben auf den Formfehler hingewiesen, daß die Kündigung damit nicht gültig ist.
Die Reaktion der GL: warten wir erst mal ab.
Aus meiner Sicht habe ich mit diesem Schreiben meine Stellungnahme zur Kündigung abgegeben, oder muß ich der Kündigung noch einmal explizit widersprechen? Die GL meint, ihnen fehle meine Stellungnahme ...
Offensichtlich will die GL das aussitzen.
Wir sind eine Firma mit weniger als 10 Kollegen und der gekündigte Kollege hat auch keinen "alten" Anspruch auf mögliche Kündigungsschutzklage.
Wer muß mein Schreiben dem gekündigkten Kollegen übergeben?
Welche nächsten Schritte können oder müssen wir (der Kollege oder der Betriebsrat) unternehmen?
Vielen Dank im Voraus.