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Formfehler in Kündigungsschreiben?

A
achimm
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ..... und noch eine Frage,

in unserem Unternehmen mussten mehrere betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Ein Interessenausgleich mit Namensliste und Sozialplan wurde ausgehandelt und vom BR unterschrieben. Im Anschluss wurden uns für jeden einzelnen Mitarbeiter ein Anhörungsbogen vorgelegt. Im Inhalt wurde auf den Interessenausgleich und dem Sozialplan hingewiesen.

Jetzt habe ich zwei Fragen:

  1. Muss in dem Kündigungsschreiben an die Mitarbeiter auf den Interessenausgleich und Sozialplan hingewiesen werden?

  2. Teilweise wurden die Kündigungsschreiben Sonntags von zwei Angestellte Mitarbeiter zugestellt. Einige persönlich abgegeben und andere (Zustellungsprotokoll) wurden in den Briefkasten geschmissen.

Liegt hier evtl. ein Formfehler vor, den die Kündigung als unwirksam macht?

Vielen Dank im Vorraus

3.32002

Community-Antworten (2)

M
Mainpower

04.02.2010 um 09:54 Uhr

Hallo, Frage 1: Nein Frage 2: Die Zustellung kann so vorgenommen werden. Meiner Meinung nach kein Formfehler

B
braker

04.02.2010 um 12:35 Uhr

zu 2. Hier liegt nur ein Formfehler vor, wenn der Sonntag der Monatsultimo war. Dann gilt die KÜndigung als nicht fristgerecht eingereicht zu. Wenn der Sonntag kein Monatsultimo war, ist es kein Formfehler.

Beispiele: Sonntag, der 31. Januar 2010 = nicht fristgerecht zugegangen! Sonntag, der 28. Februar 2010 = nicht fristgerecht zugegangen! Sonntag, der 28 März 2010 = fristgerecht zugegangen!

Bitte an die Frist von drei Wochen bei der Kündigungsschutzklage denken. Denn mit Verfristung der Kündigungsschutzklage gibt es kein zurück mehr!

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