Hallo ..... und noch eine Frage,

in unserem Unternehmen mussten mehrere betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Ein Interessenausgleich mit Namensliste und Sozialplan wurde ausgehandelt und vom BR unterschrieben. Im Anschluss wurden uns für jeden einzelnen Mitarbeiter ein Anhörungsbogen vorgelegt. Im Inhalt wurde auf den Interessenausgleich und dem Sozialplan hingewiesen.

Jetzt habe ich zwei Fragen:
1. Muss in dem Kündigungsschreiben an die Mitarbeiter auf den Interessenausgleich und Sozialplan hingewiesen werden?

2. Teilweise wurden die Kündigungsschreiben Sonntags von zwei Angestellte Mitarbeiter zugestellt. Einige persönlich abgegeben und andere (Zustellungsprotokoll) wurden in den Briefkasten geschmissen.

Liegt hier evtl. ein Formfehler vor, den die Kündigung als unwirksam macht?

Vielen Dank im Vorraus