Erstellt am 20.06.2011 um 08:39 Uhr von Kurzarbeiter
Nein, hier liegt ein ganz offensichtlicher Schrfeibfehler vor. Der kann berichtigt werden.
Erstellt am 20.06.2011 um 14:21 Uhr von jazzman
Hallo,
bin anderer meinung als Kurzarbeiter.
Im Grunde zählt das was Euch schriftlich vorliegt denn nur das kannst Du bearbeiten.
Wenn man es ganz hart machen will bearbeitet man die Anhörung mit dem Datum von 2009. Folgen ????
Aber ich würde persönlich nochmals nachfragen und darauf aufmerksam machen. Dann soll die Anhörung nochmals geschrieben werden ggf mit einem anderen Kündigungstermin wegen Fristen usw.
Gruß
jazzman
Erstellt am 20.06.2011 um 15:16 Uhr von rkoch
Nein, in diesem Fall hat Kurzarbeiter wohl Recht.
Der Termin liegt zu einem Zeitpunkt der offensichtlich nicht richtig sein kann. Insbesondere muß die Anhörung ja nicht schriftlich erfolgen, also ist auch der mündlich mitgeteilte Termin beachtlich und der BR ist demzufolge sehr wohl in der Lage die relevanten Daten selbst zu erkennen. Etwas anderes könnte gelten wenn der schriftlich fixierte Termin zwar falsch, aber trotzdem realistisch sein könnte (also ein Termin der zumindest in der Zukunft liegt).
@jazzman
In einem Detail muß ich Dir zu 100% widersprechen!
> Aber ich würde persönlich nochmals nachfragen und darauf aufmerksam machen.
Ich würde auf gar keinen Fall den AG darauf hinweisen, das er hier ein falsches Datum genannt hat! Der Beendigungstermin (wenn auch in Bezug auf die Reaktionsmöglichkeiten des BR belanglos) gehört zur ordnungsgemäßen Anhörung des Betriebsrates. Das Fehlen eines solchen oder eine falsche Angabe macht das Anhörungsverfahren nichtexistent! Also ist die Kündigung wegen falscher Anhörung des BR möglicherweise schon deshalb nichtig. Auch wenn die Gerichte wie oben erwähnt evtl. formell davon ausgehen könnten das der BR den groben Fehler selbst erkennen konnte ist es zumindest eine Chance für den AN im Kündigungsschutzverfahren richtig gute Karten zu haben! Diese Chance wird auf jeden Fall zunichte wenn man den AG auf seinen Fehler hinweist! Also: Schön still sein, den Datum als gegeben annehmen und so in die Niederschrift aufnehmen, und hoffen das das dem AN nutzt (was man ihm entsprechend auch so mitteilen sollte!)
Erstellt am 21.06.2011 um 12:36 Uhr von jazzman
@Rkoch,
ja deine Antwort hat mich überzeugt. werde ab jetzt auch so handeln.
Freue mich hier immer was lernen zu können. Also wurde der Sinn des Forums wieder mal erreicht.
Danke