habe vom arbeitsgeber eine anhörung erhalten. mündlich hat er den richtigen kündigungstermin (31.07.2011) genannt. in der anhörung steht nun der 31.07.2009. hat dieser fehler auswirkung auf die wirksamkeit der anhörung. liegt also eine ungültigkeit aufgrund eines formfehlers in der anhörung vor? vielen dank für hilfreiche rückmeldungen.