Wir hatten vor kurzem einige Betriebsratsanhörungen für Beendigungskündigungen, für jeden betroffenen MA haben wir bei der Anhörung schriftlich die Stellung der GL erhalten. Ich habe gelesen, dass eine Unwirksamkeit wegen Formfehler besteht, wenn das Ergebnis der Anhörung nicht schriftlich protokolliert wurde. In diesem Fall gehe ich davon aus, da nach der Anhörung kein Protokoll von der GL vorgelegt wurde. Hat hier jemand Erfahrung und kann mir weiterhelfen.