Ist eine Anhörung (zur Kündigung) vom BR zurückgewiesen worden ('Formfehler'), weil das Austellungsdatum der Kündigung vor einem Datum liegt, auf das in der Begründung selbst Bezug genommen ist ( xxx hat am ...dies und jenes), gilt dann trotzdem das 1. Zustellungsdatum - oder das der korrigierten Version?
(...mal abgesehen davon wie geschickt die Rückgabe, also der Hinweis auf den Fehler, ist bzw. war...)