Erstellt am 12.01.2021 um 11:14 Uhr von celestro
Selbst wenn es Vordrucke gibt, würde ich die nicht benutzen. Zum Rest: Beschluss fassen, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Der wird Euch "schulen" und entsprechend dem Betriebsleiter "einen vor den Latz knallen".
Erstellt am 12.01.2021 um 11:27 Uhr von UdoWoe
Schriftlich den Betriebsleiter (darf dieser überhaupt einstellen, habt ihr keine Personalabteilung?) darauf hinweisen, dass er gegen das BetrVG verstösst. Ihm auch mit rechtlichen Schritten drohen sollte er weitermachen.
Ansonsten wie celestro schon geschrieben hat, Rechtsanwalt beauftragen.
Erstellt am 12.01.2021 um 13:06 Uhr von Freeplay
Leute während der Kurzarbeit einzustellen ist nicht generell verboten.