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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Einstellungen an anderen Standorten ohne BR?

H
Hagen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei uns im Konzern gibt es drei Standorte, wobei nur an einem ein BR besteht. Jetzt versucht die GF Mitarbeiter nur noch Mitarbeiter an den Standorten einzustellen, wo kein BR besteht. Die Mitarbeiter sind aber den Vorgesetzten am Standort mit BR zugeordnet und sitzen tatsächlich auch dort. Im Arbeitsvertrag steht aber ein anderer Standort als der tatsächliche. Was tun? Kann man das verhindern?

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Community-Antworten (1)

P
paula

13.04.2008 um 00:17 Uhr

Ob der BR zuständig ist hängt nicht davon ab wo er vertragstechnisch eingestellt ist. Ihr seid zuständig wenn der MA in euren Betrieb eingegliedert wird. Dabei ist sehr entscheidend wo und von wem die maßgeblichen Entscheidungen für diese MA in personeller und sozialen Fragen getroffen werden. Das geschieht ja anscheinend durch die Vorgesetzten an Eurem Standort. Die MA wirken auch mit den Kollegen anscheinend in einem einheitlichen Arbeitsprozess zusammen.

Ihr sollten Eurem AG miutteilen dass Ihr Euer MBR hier geltend macht. So seid ihr ja für die Einstellung dieser MA zuständig

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