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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Einstellungen

M
Marta
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben als BR die Einstellungsunterlagen für einen Bewerber geprüft, der im Rahmen einer Stellenausschreibung ausgewählt wurde. Dabei haben wir festgestellt, dass amtlich bestätigte Zeugnisse fehlen, es ist nur eine Kopie eines zeugnisses dabei, die aber weder Kopf- noch Fußzeile hat, nur den nackten Text. Ansonsten gibt es niur ArbeitszeugnisseWir haben das bei der Personalabteilung moniert, sind aber nicht gegen die Einstellung dieser Person. Die Personalabteilung ist aber der Meinung, dass es den BR generell nichts anginge, wenn Zeugnisse zu Qualifikationen fehlen, die für die Stelle zwar nicht gefordert waren, im Bewerbungsschreiben aber angeführt wurden.
Die Bewerberin wurde nach Bewerbungsgesprächen ausgewählt, wir gehen davon aus, dass die fachlichen Eignung da überprüft wurde und möchten nur, dass die Personalabteilung das Originalzeugnis anfordert, dass irgendwie abgedeckt gescannt oder kopiert wurde. die Personalabteilung möchte den Paragraphen genannt haben, in dem steht, dass wir uns mit solchen Dingen beschäftigen dürfen. Der § 99(1)ist sehr allgemein gehalten, würde unserer Meinung nach ausreichen. Gibt es noch konkreter Argumente?

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Community-Antworten (5)

P
Petrus

05.06.2009 um 15:16 Uhr

Im §99(1) steht "die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben" Also stehen Euch nicht nur die (alle!) Unterlagen für den vom PW ausgewählten Bewerber zu, sondern auch die der anderen aus der "Endrunde"... Schließlich wollt ihr doch die im Absatz 2 genannten Punkte gewissenhaft prüfen, insbesondere Nr. 1 und 6. Also offiziell (schriftlich) die Unterlagen anfordern. Solange ihr die nicht habt, läuft die Wochenfrist (Absatz 3) nicht - und der ArbGeb darf nicht einstellen. Macht er es dennoch, siehe §101

K
Kriegsrat

05.06.2009 um 15:26 Uhr

"wenn Zeugnisse zu Qualifikationen fehlen, die für die Stelle zwar nicht gefordert waren, im Bewerbungsschreiben aber angeführt wurden." sind diese unterlagen erforderlich? " die erforderlichen bewerbungsunterlagen" hat der AG dem BR vorzulegen das ist der punkt.....

und nur die, die der AG eben auch hat, wenn er keine anderen hat, als der bewerber ihm zukommen lässt, kann er auch keine anderen vorlegen

die frage ist, da ihr ja nicht gegen die einstellung seid, wie ihr schreibt, warum hier dann wegen evtl. fehlerhaften anhörung "herumpfröpfeln" ?

K
Kölner

06.06.2009 um 01:04 Uhr

@kriegsrat Klassischer Fall von 'mir-ist-das-Mandat-und-meine-Kenntnisse-zu-Rechten-und-Pflichten-eines-BR-ein-wenig-zu-Kopf-gestiegen', oder?

I
Immie

06.06.2009 um 01:24 Uhr

@Marta Hat der AG euch nicht alle Unterlagen gegeben? Oder wollt ihr Unterlagen die auch der AG nicht hat?

...und möchten nur, dass die Personalabteilung das Originalzeugnis anfordert, ... Warum?

B
Bergmann

06.06.2009 um 22:20 Uhr

So, genug rumgealbert !!

Einfach Zweifel anmelden an der Echtheit der eingereichten Unterlagen.

Hatten selber schon Fälle, wo sich Fäschungen der Unterlagen befanden !!

Brauchst aber als BR viel Rückgrat um dich gegen den AG durchzusetzen !!

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