Wir haben als BR die Einstellungsunterlagen für einen Bewerber geprüft, der im Rahmen einer Stellenausschreibung ausgewählt wurde. Dabei haben wir festgestellt, dass amtlich bestätigte Zeugnisse fehlen, es ist nur eine Kopie eines zeugnisses dabei, die aber weder Kopf- noch Fußzeile hat, nur den nackten Text. Ansonsten gibt es niur ArbeitszeugnisseWir haben das bei der Personalabteilung moniert, sind aber nicht gegen die Einstellung dieser Person. Die Personalabteilung ist aber der Meinung, dass es den BR generell nichts anginge, wenn Zeugnisse zu Qualifikationen fehlen, die für die Stelle zwar nicht gefordert waren, im Bewerbungsschreiben aber angeführt wurden.
Die Bewerberin wurde nach Bewerbungsgesprächen ausgewählt, wir gehen davon aus, dass die fachlichen Eignung da überprüft wurde und möchten nur, dass die Personalabteilung das Originalzeugnis anfordert, dass irgendwie abgedeckt gescannt oder kopiert wurde.
die Personalabteilung möchte den Paragraphen genannt haben, in dem steht, dass wir uns mit solchen Dingen beschäftigen dürfen. Der § 99(1)ist sehr allgemein gehalten, würde unserer Meinung nach ausreichen. Gibt es noch konkreter Argumente?