Erstellt am 05.06.2009 um 13:16 Uhr von Petrus
Im §99(1) steht "die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben"
Also stehen Euch nicht nur die (alle!) Unterlagen für den vom PW ausgewählten Bewerber zu, sondern auch die der anderen aus der "Endrunde"... Schließlich wollt ihr doch die im Absatz 2 genannten Punkte gewissenhaft prüfen, insbesondere Nr. 1 und 6.
Also offiziell (schriftlich) die Unterlagen anfordern. Solange ihr die nicht habt, läuft die Wochenfrist (Absatz 3) nicht - und der ArbGeb darf nicht einstellen. Macht er es dennoch, siehe §101
Erstellt am 05.06.2009 um 13:26 Uhr von kriegsrat
"wenn Zeugnisse zu Qualifikationen fehlen, die für die Stelle zwar nicht gefordert waren, im Bewerbungsschreiben aber angeführt wurden."
sind diese unterlagen erforderlich?
" die erforderlichen bewerbungsunterlagen" hat der AG dem BR vorzulegen
das ist der punkt.....
und nur die, die der AG eben auch hat, wenn er keine anderen hat, als der bewerber ihm zukommen lässt, kann er auch keine anderen vorlegen
die frage ist, da ihr ja nicht gegen die einstellung seid, wie ihr schreibt, warum hier dann wegen evtl. fehlerhaften anhörung "herumpfröpfeln" ?
Erstellt am 05.06.2009 um 23:04 Uhr von Kölner
@kriegsrat
Klassischer Fall von 'mir-ist-das-Mandat-und-meine-Kenntnisse-zu-Rechten-und-Pflichten-eines-BR-ein-wenig-zu-Kopf-gestiegen', oder?
Erstellt am 05.06.2009 um 23:24 Uhr von Immie
@Marta
Hat der AG euch nicht alle Unterlagen gegeben?
Oder wollt ihr Unterlagen die auch der AG nicht hat?
...und möchten nur, dass die Personalabteilung das Originalzeugnis anfordert, ...
Warum?
Erstellt am 06.06.2009 um 20:20 Uhr von Bergmann
So, genug rumgealbert !!
Einfach Zweifel anmelden an der Echtheit der eingereichten Unterlagen.
Hatten selber schon Fälle, wo sich Fäschungen der Unterlagen befanden !!
Brauchst aber als BR viel Rückgrat um dich gegen den AG durchzusetzen !!