Unser Arbeitgeber will eine Aushilfe für eine langzeitkranke Mitarbeiterin befristet einstellen. Wir haben aber Teilzeitkräfte die am Existenzminimum leben und gerne diese Vertretung zusätzlich übernehmen könnten und auch möchten. Reicht ein Widerspruch zur Einstellung mit der Begründung der Benachteiligung bereits vorhandener Mitarbeiterinnen aus?