Personal Einstellung
Weit ist der BR bei Einstellungen mit einzubeziehen?
Community-Antworten (4)
19.02.2015 um 18:20 Uhr
Kommt drauf an: siehe §99 BetrVG
19.02.2015 um 20:00 Uhr
So gesehen ist im § 99 BetrVG abschließend geregelt, wie der BR zu beteiligen ist.
Er ist unter Vorlage der erfoderlichen Unterlagen anzuhören. Der BR hat die Möglichkeit die Zustimmung zu einer Einstellung zu verweigern, wenn einer der Gründe aus dem 99er vorliegt. Hat er nicht innerhalb einer Woche die Zustimmung schriftlich verweigert, gilt dies als Zustimmung.
Hat der BR widersprochen hat der AG die Option: a) er akzeptiert die Meinung des BR oder b) er läßt die fehlende Zustimmung des BR durch das ArbG ersetzen (das ArbG kann natürlich auch nein sagen).
Dann gibt es noch die §§ 100 f BetrVG für den Fall der Fälle
19.02.2015 um 20:05 Uhr
...man muss aber auch ehrlicherweise dazu sagen, dass der 99er ein wirklich SCHLECHTER Ratgeber ist, um darüber die Auseinandersetzung mit dem AG zu suchen.
19.02.2015 um 20:10 Uhr
wie wahr wie wahr, sind gerde letztens damit ziemlich "baden" gegangen... ja nu, manchmal macht man das auch als BR um einfach mal "duftmarken" zu setzen - ob das sinnig ist, muß jedes Gremium für sich entscheiden...
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