Erstellt am 15.02.2008 um 09:54 Uhr von ratve
Nein, wenn der Beschluss dem AG mitgeteilt wurde könnt ihr daran nichts mehr ändern. Ihr solltet aber mal ein ernstes Wort mit eurem BRV reden.
Erstellt am 15.02.2008 um 12:12 Uhr von skunkweed
Ratve, das werden wir tun müssen, ja... Das Ganze ist mehr als ärgerlich, sowas darf m.E. nicht passieren... :-/
Erstellt am 15.02.2008 um 12:48 Uhr von Angi1
Hallo Skunkweed,
vielleicht kann euch § 3 KSchG helfen.
" Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erqachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat die Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen."
Hier könnte man, nach Argumentation des Gekündigten, seine Meinung ja ändern. Diese könnte dann der AN bei seiner Kündigungsklage mit verwenden.
MfG
Angi1
Erstellt am 15.02.2008 um 17:21 Uhr von Z.Ickig
Habt ihr kein Protokoll der Sitzung, im dem der eigentlich gefaßte Beschluß dokumentiert ist?