W.A.F. LogoSeminare

Formfehler im Anhörungsbogen zu ordentlicher Kündigung

S
skunkweed
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unser BRV hat in dem Anhörungsbogen zu einer ordentlichen Kündigung entgegen der Absprache im Gremium NICHT widersprochen... Gibt es irgendwelche Rettungsmaßnahmen???

4.12904

Community-Antworten (4)

R
ratve

15.02.2008 um 10:54 Uhr

Nein, wenn der Beschluss dem AG mitgeteilt wurde könnt ihr daran nichts mehr ändern. Ihr solltet aber mal ein ernstes Wort mit eurem BRV reden.

S
skunkweed

15.02.2008 um 13:12 Uhr

Ratve, das werden wir tun müssen, ja... Das Ganze ist mehr als ärgerlich, sowas darf m.E. nicht passieren... :-/

A
Angi1

15.02.2008 um 13:48 Uhr

Hallo Skunkweed,

vielleicht kann euch § 3 KSchG helfen. " Hält der Arbeitnehmer eine Kündigung für sozial ungerechtfertigt, so kann er binnen einer Woche nach der Kündigung Einspruch beim Betriebsrat einlegen. Erqachtet der Betriebsrat den Einspruch für begründet, so hat er zu versuchen, eine Verständigung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen. Er hat die Stellungnahme zu dem Einspruch dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber auf Verlangen schriftlich mitzuteilen."

Hier könnte man, nach Argumentation des Gekündigten, seine Meinung ja ändern. Diese könnte dann der AN bei seiner Kündigungsklage mit verwenden.

MfG Angi1

Z
Z.Ickig

15.02.2008 um 18:21 Uhr

Habt ihr kein Protokoll der Sitzung, im dem der eigentlich gefaßte Beschluß dokumentiert ist?

Ihre Antwort