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Kündigung eines AN - Formfehler?

B
Basti@Seemann
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

wir haben letzte Woche von unserem Personalbüro Infomationen zu einer Kündigung eines AN erhalten. Dort sind u.a. die Gründe und soziale Kriterien aufgeführt. Desweiteren steht dort der § 103 BetrVG dabei. Der betroffene AN ist kein BR Mitglied. Handelt es sich hierbei um einen Formfehler und wie sollten wir dann mit umgehen?

Danke für Eure Hilfe Gruß Basti

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Community-Antworten (1)

H
hexelein

07.10.2007 um 20:56 Uhr

Ihr werdet , nehm ich mal an, der Kündigung widersprechen wollen. Dann nehmt in die Begründung auch 1Satz zur "Unerheblichkeit" von §1ß3 mit rein. Was dann vorm AG draus wird erscheint mir so, als ob es nicht schaden könnte, weils in jedem Fall ein Formfehler ist und vielleicht die Kündigung hinauszögern könnte.

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