Erstellt am 30.01.2010 um 15:24 Uhr von nicoline
Bitsy
Hab hier einen interessanten Link für Dich:
http://www.betriebsrat-aktiv.de/upload/vortrag_iii_2_b.pdf
Erstellt am 30.01.2010 um 18:44 Uhr von Bitsy
vielen Dank an nicoline für den Link.
Habe zwischenzeitlich auch schon mal fleißig recherchiert. Da wir leider z. Zt. zur Besetzung dieses Arbeitsplatzes keinen anderen internen MA haben, dessen Arbeitsplatz gefährdet ist und die Besetzung des Arb.Platzes drängt (Grund ist einmal kankheitsbedingter Ausfall über einen längeren Zeitraum und eine erneute Schwangerschaft in einem Bereich) wird es sicher schwer werden gegen die Einstellung eines Leiharbeitnehmers vorzugehen. Ich würde grundsätzlich eine befristete Einstellung vorziehen, da hier schon mal eher die Chance für eine Übernahme besteht. Nur, das ist ein schlechtes Argument gegenüber dem AG, da zur Zt. grundsätzlich nur noch Personal über Verleihfirmen oder wenn möglich im billigeren östl. Ausland getätigt wird. Ich glaube fast, dass wir da keine wirkliche Handhabe haben. Oder? Gibt es schlaue Füchse unter den Betriebsräten die sich schon erfolgreich dagegen wehren konnten und einen Rat geben können.
Danke für Eure Unterstützung, Bitsy
Erstellt am 02.02.2010 um 11:08 Uhr von schneusel
ohne Nachteile für die Stammbelegschaft sehr ich nur wenig Möglichkeiten die Einstellung eines LA zu verhindern. möglich wäre nach 99 abzulehnen mit dem Hinweis ob der AG auch versucht hat einen SBV Mitarbeiter zu finden. Damit erreicht Ihr zumindest das er nicht einfach einen LA einstellen darf. Im schlimmsten Fall, lässt er eure Ablehnung beim AG ersetzen was aber gut und gern bis zu 8 Wochen dauern kann.
Viel wichtiger wäre um auch die Stammbelegschaft besser zu schützen das Equal Pay anzuwenden. Bedeutet das der LA MA das gleiche Geld verdient wie ein vergleichsweiser Stammmitarbeiter. Wenn Ihr bereits absehen könnt, dass diese eine Einstellung eines LA nur der Anfang ist, würde ich versuchen zunächst eine BV Leiharbeit mit dem AG abzuschliessen in derer alles geregelt werden kann. z.B. max. Anzahl von LA im UN auf Abt. berechnet. Beispiel maximal 10 % LA nur einzusetzen für entsprechend Auftragsspitzen, Krankheitsvertretung, Elternzeitvertr und ganz wichtig die Bezahlung.
Der AG soll ja von mir aus die absolute Flexibilität haben aber wenn dann "Gleiches Geld für gleiche Arbeit". Dann wird der LA auch nicht mehr so interessant sein für den AG.
Ein befristets Arbeitsverhältnis ziehe ich immer einen LA Verhältnis vor.