Erstellt am 30.05.2013 um 14:46 Uhr von Papper
Zetti,
du meinst sicher Zustimmung des BR, oder?
Der BR hat für einen Leiharbeiter bereits seine Zustimmung erteilt. Wenn der jetzt wechselt, aus welchen Gründen auch immer, ist es immer noch nur ein Leiharbeiter. Nur die Person ist eine andere (Name etc.).
Dort reicht normalerweise die Info der Personalabteilung oder des Fachvorgesetzten an den BR, dass Leiharbeiter X durch Leiharbeiter Y ersetzt wurde, mit den entsprechenden Angaben.
So Handhaben wir das zumindest bei uns. Denn die Anzahl der Leiharbeiter ändert sich ja dadurch nicht.
Es kam auch schon bei uns vor, dass man einen Leiharbeiter wegen Alkohol weggeschickt hat, sodas der Dienstleister umgehend einen anderen zu uns schicken musste.
Wir kriegen dann nur die Info mit den Angaben dazu und gut.
Erstellt am 30.05.2013 um 15:27 Uhr von Hoppel
@ Zetti
Selbstverständlich ist der BR oder ein legitimierter Ausschuss vor JEDER Einstellung anzuhören. Dazu gehören konkrete Angaben zur Person.
BAG, 9. März 2011, 7 ABR 137/09: "Der Arbeitgeber hat dem Betriebsrat vor der Einstellung eines Leiharbeitnehmers dessen Namen mitzuteilen. ... Auch bei einem kurzfristigen Ersatz für einen bereits eingesetzten Leiharbeitnehmer durch einen anderen ... , handelt es sich um mitbestimmungspflichtige Einstellungsmaßnahmen. Für die das Mitbestimmungsrecht nach § 99 BetrVG auslösende tatsächliche Betroffenheit der Belegschaft kommt es darauf an, welche konkrete Person eingegliedert werden soll. "
Ob der § 101 BetrVG gezückt werden könnte, musst Du beurteilen.
Erstellt am 30.05.2013 um 18:02 Uhr von laucha
Muss die GL auch die Dienstleister dem BR melden wieviele MA geschaltet werden und wieviele Dienstleister für die Firma arbeiten? Bekommen wir keine Information!
Erstellt am 30.05.2013 um 20:19 Uhr von AlterMann
Hallo laucha,
der Einsatz eines Leiharbeiters ist i.S.d. BetrVG eine Einstellung.
Ihr habt das Recht, über jede dieser Einstellungen umfassend informiert zu werden.
Ihr könnt ablehnen, z.B. wenn die Einstellung zu Lasten der regulär eingestellten Kollegen ginge.
Und die Leiharbeiter werden auch mitgezählt, wenn es um die Größe des BRs geht.
Fordert Euch die Informationen an! Und macht Euch schlau, was Ihr prüfen müsst!
Erstellt am 31.05.2013 um 08:34 Uhr von zetti
Hallo zusammen,
Habt vielen Dank für Eure Antworten