Erstellt am 09.08.2007 um 08:07 Uhr von Mona-Lisa
@LILLY,
ihr denkt über ungelegte Eier nach! Ihr werdet doch der Einstellung eines AZUBI'S nicht widersprechen wollen?
Erstellt am 09.08.2007 um 08:44 Uhr von Kölner
@LILLY
...ich gehe noch einen Schritt weiter:
Der BR überschreitet hier enorm seine Kompetenzen! Ein BR kann weder gegen Befristungen/gegen auslaufende Befristungen etwas unternehmen, noch sollte er sich anmaßen ein Jobverhinderer zu werden.
Erstellt am 09.08.2007 um 09:54 Uhr von Dana
@ LILLY
wenn alle Unternehmen bzw. Betriebsräte so denken, brauchen wir uns nicht wundern, dass so viele junge, motivierte Menschen keinen Ausbildungsplatz bekommen....
Ihr könnt der Einstellung nur widersprechen, wenn sie gegen § 99 Abs. 2 BetrVG verstößt und ich denke da, findet ihr keinen Grund....
Bei uns haben auch viele Krankenschwestern/pfleger einen befristeten AV, trotzdem bilden wir jedes Jahr 15 Gesundheits- und Krankenpfleger aus und übernehmen die Besten.
LG Dana
Erstellt am 09.08.2007 um 10:12 Uhr von Coblix
Ich würde euch auch raten wollen der Einstellung des Azubis nicht zu widersprechen!
Man würde das dann Selbstvernichtung und Überalterung durch den BR nennen können!
Erstellt am 09.08.2007 um 15:56 Uhr von DonJohnson
Ich schließe mich den Worten meiner Vorredner an. Um aber sicher zu gehen, dass keine MA entlassen werden, laßt euch die Personalplanung für die nächsten Jahre zeigen. Mit ein wenig Übung und Hilfe der Gewerkschaft, läßt sich daran sehen, ob jemand entlassen werden soll