Leiharbeitnehmer - können die Einstellungen der Leiharbeitnehmer über uns gehen?
Hallo ihr lieben,
vielleicht kann mir ja einer von euch helfen, unsere Firma stellt ab und zu Leiharbeitnehmer ein bis jetzt sind wir immer nur per E-Mail informiert wurden. Wir möchten unser MBR weiter ausbauen und meine Frage ist jetzt können die Einstellungen der Leiharbeitnehmer über uns gehen? Sprich richtig mit Anhörungsbogen.
Liebe Grüße undschon mal Vielen Dank
Community-Antworten (5)
05.11.2009 um 15:23 Uhr
Bei der Beschäftigung von Leiharbeitern muss der AG die gleiche Anhörung nach § 99 BetrVG einleiten, wie bei Einstellungen.
05.11.2009 um 15:29 Uhr
Danke für die schnelle Antwort:-) Unsere Personalchefin ist nämlich der Meinung das sie das weiter so handhaben wollen wie sonst auch... Und wir sagen aber nein wir wollen angehört werden
und wenn die Leharbeitnehmer nur ausgetauscht werden
05.11.2009 um 17:45 Uhr
Ich denke die Schulungen für die BR Mitglieder sind fällig. tik-tak
05.11.2009 um 18:00 Uhr
@Sydney Auch wenn die Leiharbeitnehmer ausgetauscht werden müßt ihr diesem Zustimmen. Bei einer Zustimmungsverweigerung (die Gründe sind im 99er abschließend benannt) muß der AG eure Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. Siehe zu diesem Thema die §§ 99 ff BetrVG.
05.11.2009 um 21:49 Uhr
Hallo Sydney, Mitbestimmung gilt ja erst ab dem jeweiligen konkreten Einsatz von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb. Dann aber nicht nur der erstmalige Einsatz, sondern jeder Einsatz und auch jeder Austausch von Leiharbeitnehmern. Da gibt's ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23.1.2008 Aktz. 1 ABR 74/06 Ihr könnt also für jeden (auch ausgetauschten) LAN eine Anhörung beantragen, wenn ihr euren Laden lahmlegen wollt... :-) Viel Erfolg
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