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Leiharbeitnehmer - können die Einstellungen der Leiharbeitnehmer über uns gehen?

S
Sydney
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr lieben,

vielleicht kann mir ja einer von euch helfen, unsere Firma stellt ab und zu Leiharbeitnehmer ein bis jetzt sind wir immer nur per E-Mail informiert wurden. Wir möchten unser MBR weiter ausbauen und meine Frage ist jetzt können die Einstellungen der Leiharbeitnehmer über uns gehen? Sprich richtig mit Anhörungsbogen.

Liebe Grüße undschon mal Vielen Dank

5.52005

Community-Antworten (5)

D
DeWalt

05.11.2009 um 15:23 Uhr

Bei der Beschäftigung von Leiharbeitern muss der AG die gleiche Anhörung nach § 99 BetrVG einleiten, wie bei Einstellungen.

S
Sydney

05.11.2009 um 15:29 Uhr

Danke für die schnelle Antwort:-) Unsere Personalchefin ist nämlich der Meinung das sie das weiter so handhaben wollen wie sonst auch... Und wir sagen aber nein wir wollen angehört werden

und wenn die Leharbeitnehmer nur ausgetauscht werden

T
tiktak

05.11.2009 um 17:45 Uhr

Ich denke die Schulungen für die BR Mitglieder sind fällig. tik-tak

D
DonJohnson

05.11.2009 um 18:00 Uhr

@Sydney Auch wenn die Leiharbeitnehmer ausgetauscht werden müßt ihr diesem Zustimmen. Bei einer Zustimmungsverweigerung (die Gründe sind im 99er abschließend benannt) muß der AG eure Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen. Siehe zu diesem Thema die §§ 99 ff BetrVG.

B
Batou

05.11.2009 um 21:49 Uhr

Hallo Sydney, Mitbestimmung gilt ja erst ab dem jeweiligen konkreten Einsatz von Leiharbeitnehmern im Entleiherbetrieb. Dann aber nicht nur der erstmalige Einsatz, sondern jeder Einsatz und auch jeder Austausch von Leiharbeitnehmern. Da gibt's ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht: Urteil vom 23.1.2008 Aktz. 1 ABR 74/06 Ihr könnt also für jeden (auch ausgetauschten) LAN eine Anhörung beantragen, wenn ihr euren Laden lahmlegen wollt... :-) Viel Erfolg

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