Hallo, wir haben ein kleines Problem.
Vor 4 Monaten haben wir im Personalauschuß eine Anhörung für die Beförderung einer Führungskraft erhalten. Die haben wir abgelehnt, da es nach unseren Informationen zu Arbeitszeitversößen in seinem verantworteten Bereich gekommen ist. Wir waren zu dem Zeitpunkt noch in der Recherche und hatten
Jetzt haben wir die Anhörung erneut nach 4 Monaten erhalten, mit dem Zusatz, der Mitarbeiter sei darauf hingewiesen worden, die Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeit einzustellen und setze das auch um.
In Gesprächen mit Kollegen aus dem Bereich wissen wir, dass es auch weiterhin zzu solchen Verstößen kommt, es möchte jedoch niemand aussagen aus Angst um seinen Arbeitsplatz. Daher fehlen uns gerichtsfeste Beweise.
Könne wir hier was machen?
Ist eine erneute Anhörung nach so kurzer Zeit erlaubt?
Müssen wir tatsächlich gerichtsfeste Beweise vorlegen können?
Reicht dazu eventuell eine eidesstattliche Versicherung des Betriebsratsmitgliedes, dass die Gespräche mit den Kollegen geführt hat, in denen der Verstoß zugegeben wurde?