Erstellt am 28.12.2020 um 12:06 Uhr von ganther
Der AG kann Euch die gleich Anhörung jeden Tag schicken. Es ist die Frage auf was ihr Eure Ablehnung stützt. Ich vermute mal ihr versucht daraus eine Ablehnung nach § 99 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG zu machen. Für die Ablehnung selber braucht man keine Beweise. In einem gerichtlichen Verfahren aber schon. Eine eidesstattliche Versicherung bedarf es da auch nicht, aber es ist die Frage ob das Gericht nicht trotzdem Eure Zustimmung ersetzt. Nur weil es zu Arbeitszeitverstößen in seinem Bereich kommt. muss das noch lange nicht ausreichen. Für die Einhaltung des ArbZG ist der AG verantwortlich und Verstöße hat er abzustellen. Da würde ich ansetzen und nicht bei der einzelnen Führungskraft
Erstellt am 28.12.2020 um 12:50 Uhr von Enigmathika
habt Ihr denn kein Zeiterfassungssystem? Wenn der Kollege mehr arbeitet als er darf, sollte man doch nicht auf die Bestätigung durch Kolleg:innen angewiesen sein.
Erstellt am 28.12.2020 um 13:04 Uhr von oliver placke.
Wir haben eine Zeiterfassung. Die Mitarbeiter in dem Bereich müssen sich bei erreichen der
täglichen Höchstarbeitszeit abmelden und weiterarbeiten. Die so geleisteten Stunden tauchen auf der Abrechnung dann als " Bonus 2" auf. Ist natürlich nicht aussagekräftig.
Es wird auch weiterhin alles unternommen um die Überschreitungen zu verschleiern.
So wird z.B dann nur noch in externen Datenbanken gearbeitet, auf die haben wir keinen Zugriff, die Türen zu dem Bereich bleiben offen, ( normalerweise Zugang nur mit Mitarbeiterausweis mit NFC Chip, auch das könnten wir nachvollziehen) .
Laut AG wurde das Verhalten abgestellt, wie gesagt aus Mitarbeiter Gesprächen wissen wir, dass dem nicht so ist. Wegen der weitgehenden Verschleierungsversuchen haben wir noch keine gerichtsfesten Beweise.
Erstellt am 28.12.2020 um 13:34 Uhr von celestro
Ich würde hier einen RA einschalten, der eine Unterlassung der entsprechenden Praktiken durchsetzen soll. Wenn Türen offen gelassen werden etc. ... muss der AG Abmahnungen schreiben etc.
aber wieso in der Überschrift "Versetzung", wenn es doch nur ne Beförderung ist?
Erstellt am 28.12.2020 um 13:56 Uhr von oliver placke.
Versetzung weil Beförderung vom Projektleiter zum Bereichsleiter, das gleiche Projekt wird
noch an einem anderen Stanort bearbeitet, dort gibt es ebenfalls einen Projektleiter, dem er dann vorgesetzt würde. Er erhält somit Verantwortung über weitere Ma.
Erstellt am 28.12.2020 um 14:22 Uhr von celestro
Danke für die Erklärung. Denke auch nicht, das man hier über die Beförderung etwas erreichen kann. Wie gesagt, würde ich aufgrund der Fortsetzung der Missachtungen einen RA einschalten, der Euch dann berät, wie man damit umgeht.
Erstellt am 28.12.2020 um 15:32 Uhr von Dummerhund
Neben der Beauftragung eines RA würde ich den AG auch zu der Erklärung auffordern wie sich dieser "Bonus 2" zusammen setzt und warum dieser gewährt wurde/wird. Und auch warum der BR von dieser Bonuszahlung in der Vergangenheit nichts Wusste. Denn hier wurde offensichtlich nach der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr.10 verstosen. Danach Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Ausgestaltung von Bonusregelungen.
Erstellt am 28.12.2020 um 15:50 Uhr von Enigmathika
"Die Mitarbeiter in dem Bereich müssen sich bei erreichen der
täglichen Höchstarbeitszeit abmelden und weiterarbeiten."
Die Mitarbeiter werden also unter der Drohung, ansonsten ihren Arbeitsplatz zu verlieren, dazu angehalten, die Dokumentationspflicht zu umgehen, damit der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz nicht nachvollzogen werden kann? Das ist starker Tobak!
Und die Geschäftsführung weiß das, unternimmt aber nichts, sondern will den, der das veranlasst, auch noch befördern?
Ihr solltet Euch wirklich, wie schon celestro schrieb, einen Rechtsbeistand besorgen.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 29.12.2020 um 10:22 Uhr von oliver placke.
Vielen Dank für die Antworten.
Ja, ist starker Tobak. Dann werden wir dieTipps beherzigen.