W.A.F. LogoSeminare

Erneute Ahörung zu einer Versetzung

OP
oliver placke.
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben ein kleines Problem. Vor 4 Monaten haben wir im Personalauschuß eine Anhörung für die Beförderung einer Führungskraft erhalten. Die haben wir abgelehnt, da es nach unseren Informationen zu Arbeitszeitversößen in seinem verantworteten Bereich gekommen ist. Wir waren zu dem Zeitpunkt noch in der Recherche und hatten Jetzt haben wir die Anhörung erneut nach 4 Monaten erhalten, mit dem Zusatz, der Mitarbeiter sei darauf hingewiesen worden, die Überschreitungen der täglichen Höchstarbeitszeit einzustellen und setze das auch um. In Gesprächen mit Kollegen aus dem Bereich wissen wir, dass es auch weiterhin zzu solchen Verstößen kommt, es möchte jedoch niemand aussagen aus Angst um seinen Arbeitsplatz. Daher fehlen uns gerichtsfeste Beweise. Könne wir hier was machen? Ist eine erneute Anhörung nach so kurzer Zeit erlaubt? Müssen wir tatsächlich gerichtsfeste Beweise vorlegen können? Reicht dazu eventuell eine eidesstattliche Versicherung des Betriebsratsmitgliedes, dass die Gespräche mit den Kollegen geführt hat, in denen der Verstoß zugegeben wurde?

434010

Community-Antworten (10)

G
ganther

28.12.2020 um 13:06 Uhr

Der AG kann Euch die gleich Anhörung jeden Tag schicken. Es ist die Frage auf was ihr Eure Ablehnung stützt. Ich vermute mal ihr versucht daraus eine Ablehnung nach § 99 Abs. 1 Ziffer 3 BetrVG zu machen. Für die Ablehnung selber braucht man keine Beweise. In einem gerichtlichen Verfahren aber schon. Eine eidesstattliche Versicherung bedarf es da auch nicht, aber es ist die Frage ob das Gericht nicht trotzdem Eure Zustimmung ersetzt. Nur weil es zu Arbeitszeitverstößen in seinem Bereich kommt. muss das noch lange nicht ausreichen. Für die Einhaltung des ArbZG ist der AG verantwortlich und Verstöße hat er abzustellen. Da würde ich ansetzen und nicht bei der einzelnen Führungskraft

E
enigmathika

28.12.2020 um 13:50 Uhr

habt Ihr denn kein Zeiterfassungssystem? Wenn der Kollege mehr arbeitet als er darf, sollte man doch nicht auf die Bestätigung durch Kolleg:innen angewiesen sein.

OP
oliver placke.

28.12.2020 um 13:50 Uhr

Vielen Dank für die Antwort,

wir haben das letzte mal nach § 99 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG abgelehnt. Ziffer 3 passt aber besser. Was man dazu sagen muss, die Überschreitungen gehen tatsächlich auf Druck der besagten Führungskraft zurück. Er unternimmt auch alles um die Überschreitungen zu verschleiern. Die Mitarbeiter müssen sich aus der Zeiterfassung abmelden, die Türen zu dem Bereich bleiben offen ( normalerweise nur mit einem Ausweis mit NFC Chip zu öffnen, das kann nachvollzogen werden). Der AG behauptet offiziell, die Verstöße würden nicht mehr stattfinden.

OP
oliver placke.

28.12.2020 um 14:04 Uhr

Wir haben eine Zeiterfassung. Die Mitarbeiter in dem Bereich müssen sich bei erreichen der täglichen Höchstarbeitszeit abmelden und weiterarbeiten. Die so geleisteten Stunden tauchen auf der Abrechnung dann als " Bonus 2" auf. Ist natürlich nicht aussagekräftig. Es wird auch weiterhin alles unternommen um die Überschreitungen zu verschleiern. So wird z.B dann nur noch in externen Datenbanken gearbeitet, auf die haben wir keinen Zugriff, die Türen zu dem Bereich bleiben offen, ( normalerweise Zugang nur mit Mitarbeiterausweis mit NFC Chip, auch das könnten wir nachvollziehen) . Laut AG wurde das Verhalten abgestellt, wie gesagt aus Mitarbeiter Gesprächen wissen wir, dass dem nicht so ist. Wegen der weitgehenden Verschleierungsversuchen haben wir noch keine gerichtsfesten Beweise.

C
celestro

28.12.2020 um 14:34 Uhr

Ich würde hier einen RA einschalten, der eine Unterlassung der entsprechenden Praktiken durchsetzen soll. Wenn Türen offen gelassen werden etc. ... muss der AG Abmahnungen schreiben etc.

aber wieso in der Überschrift "Versetzung", wenn es doch nur ne Beförderung ist?

OP
oliver placke.

28.12.2020 um 14:56 Uhr

Versetzung weil Beförderung vom Projektleiter zum Bereichsleiter, das gleiche Projekt wird noch an einem anderen Stanort bearbeitet, dort gibt es ebenfalls einen Projektleiter, dem er dann vorgesetzt würde. Er erhält somit Verantwortung über weitere Ma.

C
celestro

28.12.2020 um 15:22 Uhr

Danke für die Erklärung. Denke auch nicht, das man hier über die Beförderung etwas erreichen kann. Wie gesagt, würde ich aufgrund der Fortsetzung der Missachtungen einen RA einschalten, der Euch dann berät, wie man damit umgeht.

D
DummerHund

28.12.2020 um 16:32 Uhr

Neben der Beauftragung eines RA würde ich den AG auch zu der Erklärung auffordern wie sich dieser "Bonus 2" zusammen setzt und warum dieser gewährt wurde/wird. Und auch warum der BR von dieser Bonuszahlung in der Vergangenheit nichts Wusste. Denn hier wurde offensichtlich nach der Mitbestimmung nach § 87 Abs.1 Nr.10 verstosen. Danach Hat der Be­triebs­rat ein Mit­be­stim­mungs­recht bei der Aus­ge­stal­tung von Bo­nus­re­ge­lun­gen.

E
enigmathika

28.12.2020 um 16:50 Uhr

"Die Mitarbeiter in dem Bereich müssen sich bei erreichen der täglichen Höchstarbeitszeit abmelden und weiterarbeiten."

Die Mitarbeiter werden also unter der Drohung, ansonsten ihren Arbeitsplatz zu verlieren, dazu angehalten, die Dokumentationspflicht zu umgehen, damit der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz nicht nachvollzogen werden kann? Das ist starker Tobak!

Und die Geschäftsführung weiß das, unternimmt aber nichts, sondern will den, der das veranlasst, auch noch befördern?

Ihr solltet Euch wirklich, wie schon celestro schrieb, einen Rechtsbeistand besorgen.

Gruß Enigmathika

OP
oliver placke.

29.12.2020 um 11:22 Uhr

Vielen Dank für die Antworten.

Ja, ist starker Tobak. Dann werden wir dieTipps beherzigen.

Ihre Antwort