Erstellt am 25.05.2023 um 10:22 Uhr von celestro
Ich sehe überhaupt keinen Grund, diese "Probezeit" vermeiden zu wollen. Sie dürfte nach 1,5 Jahren Arbeit in der Firma unzulässig sein und somit zwar irgendwo "stehen", juristisch aber nicht relevant sein.
Also einfach die Unterschrift drunter und falls der AG sie dann innerhalb der Probezeit kündigen sollte, kann man vor Gericht gehen und feststellen lassen, das die Probezeit unzulässig war und die Kündigung damit zu Fall bringen. Wenn keine Probezeitkündigung kommt, ist es eh Wurst. ;-)
Erstellt am 25.05.2023 um 10:51 Uhr von rtjum
dem was celestro schreibt ist nichts hinzuzufügen.
Erstellt am 25.05.2023 um 13:56 Uhr von RudiRadeberger
"Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist.
Dies ist letztlich immer eine Entscheidung des Einzelfalles. In jedem Fall wird auch beim Wechsel in eine andere Position die Betriebszugehörigkeit anerkannt, so dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss."
DGB
Wie "anders" ist denn die neue Stelle? Unter Umständen muss das dann nochmal betrachtet werden.
Erstellt am 26.05.2023 um 11:49 Uhr von Timm
Hi,
wie verhält es sich wenn die Vertretung Sachgrund befristet war? Rein Interessehalber.
VG
Erstellt am 26.05.2023 um 15:55 Uhr von celestro
sehe nicht, wieso das einen Unterschied machen sollte. Der AG hat die Chance, sich 6 Monate die Arbeitsleistung des AN anzuschauen. Ob diese Probezeit also mit oder ohne Sachgrund befristet war (oder gar nicht befristet), ist völlig Wurst.