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Erneute Probezeit

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Liverbird
Mai 2023 bearbeitet

Moin zusammen, wir haben eine Kollegin die einen Befristeten Arbeitsvertrag für den Zeitraum einer Schwangerschaftsvertretung hat. (Circa 1,5 Jahre) Dieser läuft jetzt aus und Sie kann nun direkt im Anschluss eine neue Unbefristete Andere Stelle antreten auf die Sie sich beworben hat. Soweit so gut aber nun soll Sie wieder eine Probezeit von 6 Monaten bekommen! Gibt es einen Ansatz dieses zu Vermeiden?

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Community-Antworten (6)

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celestro

25.05.2023 um 12:22 Uhr

Ich sehe überhaupt keinen Grund, diese "Probezeit" vermeiden zu wollen. Sie dürfte nach 1,5 Jahren Arbeit in der Firma unzulässig sein und somit zwar irgendwo "stehen", juristisch aber nicht relevant sein.

Also einfach die Unterschrift drunter und falls der AG sie dann innerhalb der Probezeit kündigen sollte, kann man vor Gericht gehen und feststellen lassen, das die Probezeit unzulässig war und die Kündigung damit zu Fall bringen. Wenn keine Probezeitkündigung kommt, ist es eh Wurst. ;-)

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rtjum

25.05.2023 um 12:51 Uhr

dem was celestro schreibt ist nichts hinzuzufügen.

R
RudiRadeberger

25.05.2023 um 15:56 Uhr

"Tritt dagegen ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber eine neue Stelle an, so kann grundsätzlich für diese Stelle eine Probezeit vereinbart werden. Das gilt aber nur, wenn sich die Tätigkeit so wesentlich von der vorherigen unterscheidet, dass eine solche Erprobung erforderlich ist.

Dies ist letztlich immer eine Entscheidung des Einzelfalles. In jedem Fall wird auch beim Wechsel in eine andere Position die Betriebszugehörigkeit anerkannt, so dass eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein muss." DGB

Wie "anders" ist denn die neue Stelle? Unter Umständen muss das dann nochmal betrachtet werden.

T
Timm

26.05.2023 um 13:47 Uhr

Hi, wie verhält es sich den wenn die Vertretung als Sachgrund befristet war?

VG

T
Timm

26.05.2023 um 13:49 Uhr

Hi, wie verhält es sich wenn die Vertretung Sachgrund befristet war? Rein Interessehalber.

VG

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celestro

26.05.2023 um 17:55 Uhr

sehe nicht, wieso das einen Unterschied machen sollte. Der AG hat die Chance, sich 6 Monate die Arbeitsleistung des AN anzuschauen. Ob diese Probezeit also mit oder ohne Sachgrund befristet war (oder gar nicht befristet), ist völlig Wurst.

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