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Erneute Versetzung

A
alacma
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und ein gesundes neues Jahr.

Ich hatte mich schon mal an Sie gewendet, wegen einer Versetzung. Die Versetzung ist nicht erfolgt und die Mitarbeiterin sollte ab 1.1.17 wieder auf die alte Station. Nun wurde wieder ein Versetzungsantrag gestellt in ein anderes Haus. Erstmal befristet bis zum 31.1.2017 Die Mitarbeiterin ist aber nicht in der Lage auf Grund der Betreuung des Kindes und der schlechten Verkehrsanbindung die Arbeit im anderen Haus aufzunehmen. Sie wohnt auf dem Dorf und ist auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Vor 6.30 Uhr würde sie nicht ankommen und nach 22.00 Uhr fahren keine Züge mehr. So das es nicht möglich ist die Dienste zu machen. Auch das Schulpflichtige Kind von 7. Jahren könnte so nicht mehr betreut werden.

Die Stationsleitung und Pflegedienstleitung möchten sie nicht auf der Station haben und da die erste Versetzung von uns nicht genehmigt wurde, wurde nun erneut ein Versetzungsantrag gestellt. Für uns grenzt es an Mobbing. Wir befürchten das nun immer wieder Versetzungsanträge gestellt werden um die Mitarbeiterin zur Kündigung zu drängen. Die Mitarbeiterin wollte auf die Station zurück, weil die Anschuldigungen haltlos waren und sie im Team und den Ärzten gut zurecht kommt.

Welche Optionen haben wir noch, um weitere Versetzungsanträge zu verhindern? Wie kann man die jetzige Versetzung ab Januar verhindern?

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Community-Antworten (3)

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gironimo

01.01.2017 um 15:57 Uhr

Ihr könnt nur jeden neuen Versetzungsantrag die Zustimmung verweigern (z.B. mit § 99 Abs 2 Nr 4 BetrVG, wegen Nachteile für die betroffene Kollegin).

Außerdem solltet ihr der Kollegin raten, zu Personalgesprächen immer ein BR Mitglied hinzuzuziehen.

Wenn ihr den Eindruck des Mobbing habt, könnt ihr das Thema ja auch einmal ganz offen mit dem AG diskutieren.

P
Pjöööng

02.01.2017 um 11:55 Uhr

Selbstverständlich kann der BR jedem neuen Versetzungsantrag die Zustimmung verweigern. Man sollte dann als BR aber inicht überrascht sein, wenn bei einer eventuellen Kündigung der Schwarze Peter beim BR liegt.

Man kann auch der Kollegin Dinge raten.

Man könnet aber auch (unabhängig davon, ob Mobbing vorliegt) sich auf den Fahrerseitz schwingen und mit dem Arbeitgeber ein oder mehrere zielgerichtete Gespräche führen. Als Betriebsrat muss man nicht immer nur reagieren, man kann auch agieren!

G
ganther

02.01.2017 um 23:07 Uhr

Wo hier das Mobbing liegen soll erschließt sich mir aber nicht. Der AG will Versetzen. Da darf er doch entsprechende Anträge stellen. Nur weil der BR nein sagt muss der AG nicht das Ansinnen abblasen.

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