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Erneutes Anhörungsverfahren

B
BetriebsratA
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

folgender Fall: Mitarbeiter (10 Jahre Betriebszugehörigkeit) soll ordentlich gekündigt werden nach §102 des BetrVG. BR hat nach Anhörungsverfahren Widerspruch eingelegt (schriftl.) daraufhin hat die Personalabteilung aus dem Schreiben des BR selbst verschuldete Fehler festgestellt und ein neues Anhörungsverfahren eingereicht mit berichtigtem Fehler.

Der Fehler war eine vertauschte Abmahnung die nicht zu dem Anhörungsverfahren passte.

Ist dies zulässig?

Vielen Dank Voraus für eure Hilfe :o)

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Community-Antworten (3)

E
Erbsenzähler

27.11.2014 um 13:12 Uhr

Warum sollte das nicht zulässig sein?

Alles was der AG nicht in eure Anhörung hineingepackt hat muss er in eine neue Anhörung für euch hineintun. Sonst kann er das später in einem Gerichtsverfahren nicht verwenden! Weil die erste Anhörung fehlerhaft war muss er das aus diesem Grund in einer korrigierten Anhörung euch vorlegen.

P
paula

27.11.2014 um 16:08 Uhr

vielleicht sagt der AG sogar Danke zum BR

G
gironimo

27.11.2014 um 19:32 Uhr

Natürlich kann der AG die Anhörung wiederholen. Aber als BR, der ich ja die Interessen des AN vertreten soll, werde ich doch nicht dem AG sagen, was er falsch gemacht hat.

Manchmal stimmt eben doch das Sprichwort "Reden ist Silber, Schweigen ist Gold"

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