Erstellt am 26.01.2010 um 14:48 Uhr von erwin
Auftragsmangel ist eigentlich die Sache des AG, Annahmeverzug BGB § 615.
>>> wegen Auftragsmangel zu Hause geblieben ist
Hier stellt sich die Frage, ist er einfach zu Hause geblieben oder vom AG gesandt worden? Bei erstem könnte der AG dieses als abfeiern werten.
Aber, es ist Sache des AN nicht des BR, er könnte hier nur vermitteln, da Induvidualrecht.
Erstellt am 26.01.2010 um 16:20 Uhr von DonJohnson
@recycling
Aufgrund wessen gibt es bei euch Zeitkonten? HTV oder BV? Sollte es gar nciht geregelt sein, würde ich zu erwins Aussage tendieren.
Seltsam aber wie der BR seiner Zeit mit dem Auftragsmangel umgegangen ist wenn keine Regelung vorhanden...