Minusstunden bei Eigenkündigung
Hallo zusammen,
wir sind uns hier etwas uneinig bei folgendem Thema:
eine MA hat gekündigt. Auf ihrem Stundenkonto befinden sich noch ca 30 Minusstunden. Diese sammelten sich aufgrund der momentanen schlechten Auftragslage bei uns an, d.h. die MA wurden nach Hause geschickt wenn nichts mehr zu tun war. Werden diese Minusstunden jetzt bei der letzten Abrechnung abgezogen oder nicht? Meiner Meinung nach nicht, da der MA ja nichts dafür konnte --> unternehmerisches Risiko
Bitte eure Meinungen hierzu.
Dankeschön
Community-Antworten (3)
19.05.2015 um 15:34 Uhr
19.05.2015 um 17:25 Uhr
Hauptsache, es ist allen beteiligten klar, dass die Minusstunden betriebsbedingt entstanden sind.
Habt Ihr denn keine BV zu dieser Frage? (Mitbestimmung bei der vorübergehenden Verkürzung und Verlängerung der Arbeitszeit, § 87 BetrVG). Da hätte man solche Fragen gleich klären müssen.
Ansonsten sehe ich den AG schon in der Pflicht - er wird es vielleicht anders handhaben.
20.05.2015 um 12:02 Uhr
Wir haben eine BV zur flexiblen Arbeitszeit, in der steht, dass +200 und -100h auf dem Arbeitszeitkonto angesammelt werden können. Was jedoch passiert, wenn der MA kündigt und noch Minusstunden da stehen, ist nicht aufgeführt... Unsere GF sagt zu diesem Thema: AN-Risiko!
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