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Eigenkündigung

R
Rocce
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich möchte Ende nächster Woche meine Kündigung an den AG überreichen.Habe vierwöchige Kündigungsfrist einzuhalten. Muss das dann zum 28.02.14 heißen?Hat jemand von euch ein Formulierungsvorschlag für mich?Danke vorab.

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Community-Antworten (1)

H
Hartmut

14.01.2014 um 08:01 Uhr

Hallo Rocce, dieses 'vierwöchig' bezieht sich wahrscheinlich auf ein Monatsende oder Quartalsende. Das bedeutet, du kannst frühestens zum nächsten Monats- (Quartals-) Ende kündigen, bis zu dem mindestens vier Wochen vergangen sind. Schaue doch mal in deinen Arbeitsvertrag, da sollte das drin stehen.

Die Formulierung ist einfach: 'Hiermit kündige ich fristgerecht gem. §xy des Arbeitsvertrags vom aa.bb.20cc das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum xx.yy.2014.'

Wichtig ist, dass du den Zugang nachweisen können musst. Lass dir also am besten von der Personalabteilung eine Eingangsquittung austellen, oder schicke es mit der Post als Einschreiben mit Rückschein.

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