Erstellt am 14.01.2014 um 07:01 Uhr von Hartmut
Hallo Rocce, dieses 'vierwöchig' bezieht sich wahrscheinlich auf ein Monatsende oder Quartalsende. Das bedeutet, du kannst frühestens zum nächsten Monats- (Quartals-) Ende kündigen, bis zu dem mindestens vier Wochen vergangen sind. Schaue doch mal in deinen Arbeitsvertrag, da sollte das drin stehen.
Die Formulierung ist einfach: 'Hiermit kündige ich fristgerecht gem. §xy des Arbeitsvertrags vom aa.bb.20cc das Arbeitsverhältnis mit Wirkung zum xx.yy.2014.'
Wichtig ist, dass du den Zugang nachweisen können musst. Lass dir also am besten von der Personalabteilung eine Eingangsquittung austellen, oder schicke es mit der Post als Einschreiben mit Rückschein.