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Begleitung eines Arbeitnehmers zu einem MA Gespräch

U
User53
Dez 2020 bearbeitet

Ein MA hat mich persönlich gebeten, ihn bei einem Gespräch mit Der Geschäftsleitung zu begleiten. Der Termin war ausserhalb meiner Arbeitszeit und ich hatte eine Anfahrt von 90 km. Der Arbeitgeber hat mir bei seinem Eintreffen mitgeteilt, dass ich den Raum verlassen soll, da ich diese Tätigkeit nicht angemeldet hätte(der MA hatte angekündigt, dass er jemanden vom BR mitbringen würde, aber nicht wen).

Ausserdem wären BR Mitglieder vor Ort, die diese Begleitung auch machen könnten.

Er sähe nicht ein, daß ich extra anreisen würde und so Kosten und Arbeitszeit produzieren würde. Ich machte ihn darauf aufmerksam, daß jeder Kollege das Recht hat, selbst zu entscheiden, wen er mitnehmen möchte. Da ich mir nicht sicher war, ob er mit der Anmeldung im Recht war, verließ ich den Raum.

  1. Frage: Hat er Recht
  2. Frage: Hätte ich als Privatperson dableiben dürfen
  3. Frage: Wäre es sinnvoll gewesen, den Termin abzusagen und neu anzusetzen.
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Community-Antworten (5)

C
celestro

09.12.2020 um 18:01 Uhr

Der Mitarbeiter darf sich das BRM aussuchen, welches ihn begleiten soll. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich, aber sinnvoll. Wobei hier die Anmeldung ja erfolgte. Als Privatperson darf man nicht bleiben, aber als BRM hättest Du bleiben dürfen.

Termin absagen und neu ansetzen wäre angesichts der Tatsache, das Du jetzt eh schon da warst, totaler Unfug.

K
kratzbürste

09.12.2020 um 18:37 Uhr

Und das Gespräch hat wohl stattgefunden - ohne BR. Das Kind liegt also schon im Brunnen.

U
User53

09.12.2020 um 18:39 Uhr

Hallo celestro vielen Dank für die schnelle Antwort. Wo kann man das nachlesen

G
ganther

10.12.2020 um 00:49 Uhr

es gibt aber nicht bei jedem Gespräch ein Recht des BRM auf Teilnahme. Daher wäre das Gesprächsthema ggf. noch wichtig

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