Eine Mitarbeiterin hat gesagt bekommen, dass ihr befristeter Vertrag der Ende April enden würde nicht verlängert wird. Sie strebt jetzt aber eine frühzeitige Eigenkündigung an.
Nun stellt sie die Frage, ob sie ihre Jahressonderzahlung nach TVöD-K zurückzahlen muss wenn sie frühzeitig kündigt.
Ich habe als Stichtag bisher den 31.3. gefunden. Aber auch so viele andere Aussagen.
Vielleicht könnt ihr mir ja das richtige sagen!

Vielen Dank!!