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Rückzahlung von Jahressonderzahlung bei Kündigung durch Mitarbeiter

B
BRLFK
Dez 2020 bearbeitet

Eine Mitarbeiterin hat gesagt bekommen, dass ihr befristeter Vertrag der Ende April enden würde nicht verlängert wird. Sie strebt jetzt aber eine frühzeitige Eigenkündigung an. Nun stellt sie die Frage, ob sie ihre Jahressonderzahlung nach TVöD-K zurückzahlen muss wenn sie frühzeitig kündigt. Ich habe als Stichtag bisher den 31.3. gefunden. Aber auch so viele andere Aussagen. Vielleicht könnt ihr mir ja das richtige sagen!

Vielen Dank!!

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Community-Antworten (2)

K
krambambuli

08.12.2020 um 10:31 Uhr

Die Bedingungen müssen im Tarifvertrag definiert sein.

N
nicoline

08.12.2020 um 11:35 Uhr

BRLFK Ich habe als Stichtag bisher den 31.3. gefunden. Die Rückzahlung des 13. Monatsgehalts war bei Kündigung bis 31.3. des nächsten Jahres im BAT verankert. In welchem TVöD hast du das gefunden?

§ 20 TVöD-K Abs. 6.1 (6.1) 1Beschäftigte erhalten die Jahressonderzahlung auch dann, wenn ihr Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember endet. 2Bei Beschäftigten, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Dezember geendet hat, tritt an die Stelle des Bemessungszeitraums nach § 20 Abs. 2 der letzte volle Kalendermonat des Arbeitsverhältnisses mit der Maßgabe, dass Bemessungsgrundlage für die Jahressonderzahlung nur das Tabellenentgelt und die in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen sind.

Nun stellt sie die Frage, ob sie ihre Jahressonderzahlung nach TVöD-K zurückzahlen muss wenn sie frühzeitig kündigt. Zunächst mal ist die Frage, ob sie das Arbeitsverhältnis überhaupt kündigen kann. Das ist bei befristeten Verträgen nur dann möglich, wenn es im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Und dann ist folgendes zu beachten, wenn sie vor dem 31.12. ausscheiden sollte: § 20 TVöD-K Abs. 4 4) 1Der Anspruch nach den Absätzen 1 bis 3 vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 haben.

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