> dann würde ich dem AG sogar empfehlen, § 104 BetrVG zu ziehen.
... dem AG? Kann der das? Zitat §104:
> so kann der Betriebsrat vom Arbeitgeber die Entlassung oder Versetzung verlangen.
...... selbst in derartigen Fällen würde ich als BR (schon wegen der Grundvoraussetzungen s. §75 (1) BetrVG) diesen Schritt gut überlegen. Letztlich mach auch das Verlangen des BR nach §104 aus einer nach KSchG unwirksamen Kündigung keine wirksame......
NB: > Wenn § 103 BetrVG nicht geht
Der steht eh nicht zur Diskussion, hier geht es um nachwirkenden Kündigungsschutz, also Anhörung des BR nach §102..... Wenn der AG den Formfehler §103 begeht, naja das ist sein Problem......
So weit der rechtliche Teil .....
Aber ich will mal auch noch eine ernsthafte Antwort versuchen:
Was mich schon mal stutzig macht: Wieso bekommt ein Handwerker "der mehrere Betrugsfälle begangen hat" einen Auftrag aus einer "Öffentlichem Ausschreibung"? Das sollte doch eigentlich unmöglich sein..........
> wegen seiner häufigen Fehlzeiten über Jahre schon aufgefallen
Aus welchem Grund? Mit gelbem Schein oder wegen Arbeitsverweigerung? Falls letzteres, warum ist der noch in der Firma?; falls ersteres: Gibt es Beweise für Kölners Vermutung, das er während der AU gearbeitet hat?
> eine Abmahnung hat, weil er seiner Arbeit hier nicht nachkommt.
Das muß nichts bedeuten.... Wenn das bedeutet das er eine schlechtere Leistung zeigt als andere AN, dann ist das nur bedenklich wenn dieses Defizit sehr erheblich ist. Wenn er hingegen die Arbeit verweigert, warum ist er noch in der Firma? Dazu kommt noch, das der AG sich mit dem Kündigungsgrund "Nebentätigkeit" nicht auf diese Abmahnung beziehen kann, da ganz anderer Sachverhalt.
> Nebentätigkeit als "Firmeninhaber eines Handwerklichen Jobs" beruft.
> (Im Arbeitsvertrag steht auch Nebenjobs müssen unserer Firma Grundsätzlich melden)
Wenn er deswegen gekündigt werden soll, bedarf das IMHO erstmal einer Abmahnung, vor allem wenn dem AG dieser Umstand schon seit längerem bekannt sein sollte....
> Ein Arztliches Attest liegt uns auch vor, daß er keine schweren Arbeiten verrichten dürfe.
Selbst wenn dieser AN im Nebenjob sein eigenes Attest ignoriert, ist das noch kein zwingender Kündigungsgrund.....
> Die Justiz ist dran, da er mehrere Betrugsfälle begangen hat.
Und auch das ist unerheblich, so lange er seinen AG nicht betrogen hat oder sich in einer derartigen "Vertrauensstellung" befindet, das der AG einen "Betrüger" nicht weiter tragen kann.
Alle Vorwürfe einzeln für sich genommen ergeben IMHO keinen Grund für eine ordentliche Kündigung, schon gar nicht für eine außerordentliche.... Die Summe aller könnte eine Kündigung rechtfertigen, aber dann kommt noch die Verhältnismäßigkeit ins Spiel: Wie lange war der AN beschäftigt, wie lange sind diese Umstände dem AG schon bekannt, wie oft hat der den AN aufgefordert (beweisbar) sein Verhalten zu ändern, etc.
Also: Ne, am Ende glaub ich nicht daran, das diese Kündigung rechtlich durchgehen würde.....
> Wie sollten wir reagieren ist so ein MA noch tragbar??
Eigentlich gilt eine ganz einfache Regel: Der BR ist für die MA da, und sollte entsprechend sich für den MA einsetzen so lange dieser nicht seine eigenen Kollegen schädigt.
Die Entscheidung ob seine "Vergehen" eine Kündigung rechtfertigen steht Euch nicht zu, ihr seid keine Richter. Schon deshalb würde ich als BR selbst in diesem Fall versuchen zu widersprechen, wenn möglich. Falls der AG gar nach §103 anhört, so würde ich auch nicht zustimmen, soll sich der AG doch die Zustimmung vom ArbG ersetzen lassen, dann hat dieses den schwarzen Peter aus diesem Konglomerat an Vorwürfen eine Entscheidung zu fällen.