Einem Mitarbeiter, noch dazu noch ehemaliges BR-Mitglied (hat noch Kündigungsschutz ein halbes Jahr), haben wir eine Kündigung vorliegen die auf seine Nebentätigkeit als "Firmeninhaber eines Handwerklichen Jobs" beruft. Nachweislich bekam er bei einer Öffentlichem Ausschreibung den Auftrag! (Im Arbeitsvertrag steht auch Nebenjobs müssen unserer Firma Grundsätzlich melden) Der MA ist wegen seiner häufigen Fehlzeiten über Jahre schon aufgefallen, zudem er auch schon eine Abmahnung hat, weil er seiner Arbeit hier nicht nachkommt. Ein Arztliches Attest liegt uns auch vor, daß er keine schweren Arbeiten verrichten dürfe. Die Justiz ist dran, da er mehrere Betrugsfälle begangen hat.
Wie sollten wir reagieren ist so ein MA noch tragbar??
Danke