Erstellt am 19.02.2014 um 07:24 Uhr von Hartmut
Hallo BonnyBetty, darf ich nochmal rückfragen, was du meinst mit 'ohne Zustimmung'. Meinst du, dass ihr gar nicht gefragt wurdet, oder meinst du, dass ihr gefragt wurdet aber widersprochen habt?
Erstellt am 19.02.2014 um 07:39 Uhr von BonnyBetty
Nein wir als BR wurden garnicht angehört.
Erstellt am 19.02.2014 um 07:53 Uhr von brsieben
Wenn der AG feststellt, dass seine erste Kündigung unwirksam war, weil er z.B. den BR nicht ordnungsgemäß angehört hat, kann er leider einen neuen Anlauf nehmen.
Dem BR bleibt dann nur das, was er immer bei einer Kündigung zu tun hat: prüfen, ob er irgendeinen Haken findet, widersprechen, stillhalten oder zustimmen.
Erstellt am 19.02.2014 um 09:23 Uhr von gironimo
.... und will jetzt von uns als BR eine Unterschrift.
.... die Ihr natürlich nicht gebt.
Der AG hat erkannt, dass er einen Fehler gemacht hat und beginnt das Spiel von Neuem. Nun hört er den BR. Dieser macht eine Sitzung und beschließt seinen Widerspruch zur Kündigung innerhalb der Frist (Ihr werdet doch hoffentlich einen Widerspruchsgrund finden).