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Kündigung eines Mitarbeites

B
BonnyBetty
Jan 2018 bearbeitet

Im Nov.13 wurde ein Mitarbeiter ohne Zustimmung des BR gekündigt. Jetzt befinden sich der MA und AG in einem offenen Verfahren. Der AG hat jetzt noch eine Kündigung ausgestellt und will jetzt von uns als BR eine Unterschrift. Wie sollen wir uns verhalten als BR.

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Community-Antworten (4)

B
brsieben Akzeptiert

19.02.2014 um 08:53 Uhr

Wenn der AG feststellt, dass seine erste Kündigung unwirksam war, weil er z.B. den BR nicht ordnungsgemäß angehört hat, kann er leider einen neuen Anlauf nehmen. Dem BR bleibt dann nur das, was er immer bei einer Kündigung zu tun hat: prüfen, ob er irgendeinen Haken findet, widersprechen, stillhalten oder zustimmen.

H
Hartmut

19.02.2014 um 08:24 Uhr

Hallo BonnyBetty, darf ich nochmal rückfragen, was du meinst mit 'ohne Zustimmung'. Meinst du, dass ihr gar nicht gefragt wurdet, oder meinst du, dass ihr gefragt wurdet aber widersprochen habt?

B
BonnyBetty

19.02.2014 um 08:39 Uhr

Nein wir als BR wurden garnicht angehört.

G
gironimo

19.02.2014 um 10:23 Uhr

.... und will jetzt von uns als BR eine Unterschrift. .... die Ihr natürlich nicht gebt.

Der AG hat erkannt, dass er einen Fehler gemacht hat und beginnt das Spiel von Neuem. Nun hört er den BR. Dieser macht eine Sitzung und beschließt seinen Widerspruch zur Kündigung innerhalb der Frist (Ihr werdet doch hoffentlich einen Widerspruchsgrund finden).

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